Adoptionsfreigabe
Die Freigabe eines Kindes zur Adoption bedeutet, dass die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern an die Adoptiveltern übertragen werden.
Frauen, die eine Adoptionsfreigabe in Betracht ziehen, sollten schon während der Schwangerschaft Kontakt mit dem zuständigen Referat für Jugendwohlfahrt aufnehmen. Die SozialarbeiterInnen bieten Ihnen Informationen, Beratung und Hilfestellung.
Formen der Adoption
Inkognitoadoption: Herkunftsfamilie und Adoptiveltern lernen einander nicht kennen und bleiben anonym. Es werden lediglich allgemeine Informationen über die jeweiligen Lebensumstände weitergegeben.
Halboffene Adoption: Herkunftsfamilie und Adoptiveltern lernen einander kennen, es werden aber keine Namen und Daten weitergegeben.
Offene Adoption: Herkunftsfamilie und Adoptiveltern lernen einander kennen und es werden Namen und Daten ausgetauscht. Die Adoptiveltern lassen Kontakte zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern zu.
Adoption durch einen Stiefelternteil: Ein Ehepartner adoptiert das leibliche Kind des anderen.
Adoptionsberatung
Die Referate für Jugendwohlfahrt bieten folgendes an:
Beratung
- rechtliche Information
- allgemeine Fachberatung zum Thema Adoption
- spezielle Information und Beratung in Bezug auf Adoption von Kindern aus dem Ausland
- Information zu Fragen betreffend "Suche nach den leiblichen Eltern"
Vorbereitungskurse für Personen/Ehepaare, die sich um ein Adoptivkind bewerben.
Prüfungsverfahren
Die SozialarbeiterInnen stellen nach einem Prüfungsverfahren Ihre Eignung als Adoptiveltern fest. Sie werden über die Voraussetzungen informiert und - soweit möglich - bei der Vermittlung eines Kindes sowie bei der Abwicklung des Adoptionsverfahrens unterstützt.
Vermittlung
Zur Adoptionsvermittlung sind nur die Referate für Jugendwohlfahrt und von der Landesregierung hiezu ermächtigte Vereine berechtigt.

