Allgemeine Förderungsrichtlinien: (
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Ziel:
Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in allen Gesellschafts- und Politikbereichen in Tirol.
Förderungswürdig sind Maßnahmen, die den Leitzielen (
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Zielgruppen:
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Organisationen, Vereine, Projektträger, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen sein, deren vorrangiges Ziel die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in Tirol ist und deren Förderung im öffentlichen Interesse gelegen ist.
Förderungsbereiche:
Im Rahmen der Förderung von Frauen und Gleichstellung können Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Zielen gemäß Abs. 1 entsprechen und im öffentlichen Interesse gelegen sind, gefördert werden.
Hinweis zur Verwendung des Förderlogos:
Die Subventionen des Landes sind Steuergelder. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben ein Recht zu erfahren, wofür die Steuermittel eingesetzt werden.
Um dies auch entsprechend in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, weisen wir darauf hin, dass die Förderung mittels Logo des Landes Tirol auf Ihren Plakaten, Flyer und/oder Folder, in Printmedien und auf den vereinseigenen Drucksorten öffentlich kundzumachen ist.
Das Förderlogo finden Sie hier
. Bitte beachten, dass das Förderlogo nur in der Originalfassung verwendet und nicht verändert werden darf.
Weitere Informationen:
Abteilung JUFF
Fachbereich Frauen und Gleichstellung
Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3581
juff.frauen@tirol.gv.at
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