Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Warum?

[ 

Warum?

  ]
LGBL

Ziele des Gleichbehandlungsgesetzes

sind die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern und die besondere Förderung von Frauen im Landesdienst.
Weiters die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung und die besondere Förderung von Menschen mit einer Behinderung.

 

Frauenförderung

Derzeit wird der überwiegende Anteil der Familienarbeit von Frauen geleistet. Frauen arbeiten dadurch auch häufiger Teilzeit, haben auch oft weniger Zeit für Fortbildung etc.
Auch in der Tiroler Landesverwaltung gibt es noch nicht einen durchgängigen Frauenanteil von 40 Prozent. Insbesondere die höheren Führungsebenen sind überwiegend männlich besetzt. Mit Hilfe des Frauenförderungsprogramms (pdf 765 KB) soll mehr Chancengerechtigkeit im Landesdienst erreicht werden.

 

Förderung von Menschen mit Behinderung

Das Land Tirol will die Erwerbsquote von Behinderten steigern, und fördert daher entsprechende Maßnahmen.