Heimanwaltschaft

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Heimanwaltschaft

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... eine Einrichtung des Landes Tirol ...
... zur Wahrung der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen ...

SeniorInnen (Foto: Matthias Ropel - www.photocase.com)
SeniorInnen (Foto: Matthias Ropel - www.photocase.com)
Kontakt
Monika Hitsch Heimanwältin


Kontakt

Sillgasse 8, 3.Stock (Lift), 6020 Innsbruck
Tel.      0512 508 7706
Fax.     0512 508 7705
email    eMailheimanwaltschaft@tirol.gv.at

Kostenlose Telefonnummer: 0800 800 504

Bürozeiten

Mo.-Fr.:    08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 14.00 - 17.30 Uhr (oder nach Vereinbarung)

   
Seit 1. Juli 2005 ist das Tiroler Heimgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat zum Ziel:

  • den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen, sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen
  • die Wahrung der Menschenwürde
  • die Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen
  • die Sicherung der Pflegequalität
  • die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht

Gemäß § 8 nach dem neuen Tiroler Heimgesetz 2005 wurde die Einrichtung einer Heimanwaltschaft geschaffen, um die Rechte und Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen der Tiroler Wohn- und Pflegeheime zu wahren und zu sichern. Tirol hat damit den ersten im Gesetz verankerten Heimanwalt Österreichs geschaffen, der nur für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen zuständig ist.

Aufgaben der Heimanwältin

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Vorbringen oder Beschwerden besonders über Mängel oder Missstände im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege in Wohn- und Pflegeheimen (Formular: word.doc / pdf-file)
  • Aufklärung von Mängeln oder Missständen in Heimen und Hinwirken auf deren Beseitigung
  • Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von
    Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
  • Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung von
    Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen
  • Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über Fragen der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege
  • Mediative Vermittlung zwischen Pflegedienst- und Heimleitungen, Bewohnerinnen, Angehörigen, Pflege- und Verwaltungspersonal, bei Situationen, die mitunter eskalieren könnten 

Für WEN

- Bewohner und Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen
- ihre Angehörige
- ihre Vertreter (z.B. Sachwalter)
- ihre Vertrauenspersonen  . . .

Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post oder E-mail an die Heimanwältin wenden. Die Inanspruchnahme des Beratung ist kostenlos, sie kann auch anonym in Anspruch genommen werden.
 
Sowohl positive Rückmeldungen als auch Anregungen für Verbesserungen in Wohn- und Pflegeheimen werden gerne entgegengenommen und weitergeleitet.

Ein persönliches Gespräch mit Heimanwältin Monika Hitsch ist am Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr möglich. Gesprächstermine außerhalb dieses Zeitraumes können gerne telefonisch vereinbart werden.