... eine Einrichtung des Landes Tirol ...
... zur Wahrung der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen ...

- SeniorInnen (Foto: Matthias Ropel - www.photocase.com)

- Monika Hitsch Heimanwältin
Kontakt
Sillgasse 8, 3.Stock (Lift), 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508 7706
Fax. 0512 508 7705
email
heimanwaltschaft@tirol.gv.at
Kostenlose Telefonnummer: 0800 800 504
Bürozeiten
Mo.-Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 14.00 - 17.30 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Seit 1. Juli 2005 ist das Tiroler Heimgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat zum Ziel:
- den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen, sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen
- die Wahrung der Menschenwürde
- die Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen
- die Sicherung der Pflegequalität
- die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht
Gemäß § 8 nach dem neuen Tiroler Heimgesetz 2005 wurde die Einrichtung einer Heimanwaltschaft geschaffen, um die Rechte und Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen der Tiroler Wohn- und Pflegeheime zu wahren und zu sichern. Tirol hat damit den ersten im Gesetz verankerten Heimanwalt Österreichs geschaffen, der nur für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen zuständig ist.
Aufgaben der Heimanwältin
- Aufklärung von Mängeln oder Missständen in Heimen und Hinwirken auf deren Beseitigung
- Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von
Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen - Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung von
Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen - Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über Fragen der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege
- Mediative Vermittlung zwischen Pflegedienst- und Heimleitungen, Bewohnerinnen, Angehörigen, Pflege- und Verwaltungspersonal, bei Situationen, die mitunter eskalieren könnten
Für WEN
- Bewohner und Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen
- ihre Angehörige
- ihre Vertreter (z.B. Sachwalter)
- ihre Vertrauenspersonen . . .
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post oder E-mail an die Heimanwältin wenden. Die Inanspruchnahme des Beratung ist kostenlos, sie kann auch anonym in Anspruch genommen werden.
Sowohl positive Rückmeldungen als auch Anregungen für Verbesserungen in Wohn- und Pflegeheimen werden gerne entgegengenommen und weitergeleitet.
Ein persönliches Gespräch mit Heimanwältin Monika Hitsch ist am Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr möglich. Gesprächstermine außerhalb dieses Zeitraumes können gerne telefonisch vereinbart werden.
