Dem Bereich „Unbegleitete minderjährige Staatsangehörige
dritter Länder/Flüchtlinge (umF)“ obliegen sämtliche Aufgaben, wie
Rechtsvertretungen nach § 12 Fremdenpolizeigesetz und § 16 Asylgesetz (soweit diese nicht von anderer Seite z.B. durch ein Jugendamt oder durch Dritte wahrgenommen werden).
Sozialarbeiterische bzw. psychosoziale Betreuung von umF sowie Sorge um Nachbetreuung im Einzelfall (soweit dies nicht von anderer Seite z.B. durch ein Jugendamt, eine andere Abteilung des Amtes der Landesregierung oder eine andere hiefür geeignete Einrichtung wahrgenommen wird).
Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales insbesondere bei der Bedarfserhebung und Planung von Unterbringungsmöglichkeiten für umF (im Sinne des Art. 7 der Grundversorgungsvereinbarung -
Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004).Wartung und Führung einer Aufnahmeliste für die Aufnahme von umF.
Kontakte mit Bundesasylamt Innsbruck, Sicherheitsdirektion für Tirol und Fremdenpolizei.
Teilnahme an Besprechungen (Verbindungsstelle der Bundesländer, Bundesministerium für Inneres, etc.).
Vernetzung mit anderen mit der Thematik umF befassten Einrichtungen wie Caritas, Fluchtpunkt, Chill Out, KIZ, JUFF-Referat Integration, Arbeitsmarktservice, Rotes Kreuz, etc.
Dokumentation, Statistik
Beauftragter des Landes Tirols zum Thema Kinderhandel.
udgl.

