Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Nostrifikation

[ Kontakt ]

AdresseBozner Platz 6
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2662
Fax+43 (0)512 508 2665

[ Formulare ]

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Nostrifikation

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Die Nostrifikation umfasst die bescheidmäßige Anerkennung einer ausländischen Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und die Erfüllung der allfälligen im Bescheid vorgeschriebenen Bedingungen. Eine entsprechende Berufsausübung ist erst nach abgeschlossener Nostrifikation erlaubt.

Folgende Personen müssen eine Nostrifikation ihrer Ausbildung durchführen:

  • Nicht-EWR-Staatsangehörige, die außer- oder innerhalb des EWR und der Schweiz eine Ausbildung absolviert haben
  • EWR-Staatsangehörige und Angehörige der Schweizer Eidgenossenschaft, die eine Ausbildung außerhalb des EWR und der Schweiz absolviert haben

Zuständige Stelle für die gehobenen medizinisch- technischen Dienste, Hebammen und KardiotechnikerInnen:

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung VI/D/13
1031 Wien, Radetzkystraße 2
+43(0)1/71 100-4640
http://www.bmgfj.gv.at/ Externer Link

Zuständige Stelle für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegehilfe, medizinisch- technischer Fachdienst, Sanitätshilfsdienst, Sanitäter und medizinische Masseure/Heilmasseure ist das jeweilige Amt der Landesregierung.

Für Tirol:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht
6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
(0)512/508-2697

Antragsformulare für Tirol: Abteilung Gesundheitsrecht

Die Mitarbeiterinnen des Bereiches Gesundheit und Pflege überprüfen als Sachverständige die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung und führen mit den NostrifikationsbewerberInnen ein Orientierungsgespräch über die absolvierte Ausbildung. Das erstellte Gutachten bildet die Grundlage für die Bescheiderlassung durch die Abteilung Gesundheitsrecht. Im Rahmen des Orientierungsgespräches wird über die Ergänzungsausbildung informiert.

Gesundheitsberufe, die keiner Nostrifikation bedürfen (Ausbildungen der EWR-Bürger und Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft im EWR-Raum oder der Schweiz) brauchen eine Zulassung zur Berufsausübung des Bundesministeriums für Gesundheit (Adresse siehe oben).

Kontaktpersonen:

Mag. Margit Führer
(0)512/508-2681

Angelika Trenkwalder
(0)512/508-2680