Die Pflegehilfe gehört zu den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen. Sie umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten. Basis dieser Zusammenarbeit sind die Prinzipien der Teamarbeit und Delegation. Personen, die die Ausbildung erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Pflegehelferin“ bzw. „Pflegehelfer“ zu führen.
Die Ausbildung beinhaltet 800 Stunden Theorie und 800 Stunden Praktikum.
Tätigkeitsbereiche der Pflegehilfe:
- Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, wie z.B. Beobachtung, Begleitung, Unterstützung und Förderung von hilfsbedürftigen Menschen entsprechend der Pflegeplanung
- Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen
- Soziale Betreuung der Pflegebedürftigen
- Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
Berufsanforderungen:
- Einfühlungsvermögen und Beobachtungsgabe
- stabile körperliche und geistige Gesundheit, Belastbarkeit
- Lernbereitschaft in Theorie und Praxis
- Fähigkeit zum selbstständigen, verantwortungsbewussten Arbeiten
- Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Teamgeist
- Vertrauenswürdigkeit
Aufnahmekriterien:
- vollendetes 17. Lebensjahr
- körperliche und geistige Eignung
- Unbescholtenheit
- erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (9 Schulstufen)
- Einwilligung des Arbeitgebers/Rechtsträgers für Personen,
die bereits in Alten- und Pflegeheimen oder in Institutionen der Hauskrankenpflege in einem Arbeitsverhältnis tätig sind - Personen, die beabsichtigen in die Pflege ein- bzw. umzusteigen wird der Nachweis eines Praktikums empfohlen (160 Stunden in einer Gesundheits- oder Sozialeinrichtung)
- vollständige Bewerbungsunterlagen
- positiv absolviertes Aufnahmeverfahren
BewerberInnen, die bereits in einschlägigen Einrichtungen tätig sind, werden bevorzugt aufgenommen.

