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Bildende Kunst, Foto, Architektur

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.

BILDENDE KUNST:

Voraussetzungen:

  • biographischer oder inhaltlicher Tirolbezug
  • künstlerische Qualität
  • kontinuierliche künstlerische Tätigkeit
  • zeitgenössische Kunst
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Bei Erstförderung ist die Vorlage von biographischen Angaben und einer Dokumentation über die Arbeit (auch anhand von Originalen, die retourniert werden) notwendig.

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
  • biographische Angaben inkl. Werkverzeichnis, Angaben zu Ausstellungstätigkeiten, Publikationen etc.
  • Jahresprogramm insbesondere bei Empfängern von Jahresbeihilfen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Jahresbeihilfen für diverse Institutionen und nicht kommerzielle Galerien
  • Starthilfen:
    -
    Materialbeschaffung
    -
    Atelierbau (Notwendigkeit ist mit Kalkulationsunterlagen zu begründen.)
  • Kataloge
  • Ausstellungen
  • Ankäufe (Einreichungen hierfür können jederzeit erfolgen, es gibt keine Termine)
    -
    Der Ankauf von Kunstwerken für die Sammlung des Landes Tirol wird über eine Ankaufsjury abgewickelt. Außerdem stehen dem Kulturreferenten noch Mittel für direkte Förderankäufe zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden nur Werke von Tirolern oder in Tirol ansässigen KünstlerInnen angekauft. Der Kauf kann direkt beim Künstler/bei der  Künstlerin im Zusammenhang mit Atelierbesuchen oder bei Ausstellungen in Galerien erfolgen.

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)


ARCHITEKTUR:

Voraussetzungen:

  • Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Künstlerische, kulturelle Qualität
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • konzeptionelle Arbeiten
  • Ausstellungen, Präsentationen
  • Wissenschaftliche Arbeiten
  • Recherchen
  • Institutionen wie z.B. aut-architektur und tirol (Jahresbeihilfe)

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. nicht ausreichenden Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

Kontakt Förderangelegenheiten:Kontakt allgemeine Angelegenheiten:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3772
Fax: (0) 512 508 3755
christoph.klingler@tirol.gv.at
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3751
Fax: (0) 512 508 3755
benedikt.erhard@tirol.gv.at