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Darstellende Kunst

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.

DARSTELLENDE KUNST:

In erster Linie wird von der Abteilung Kultur im Bereich „Theater“ das nicht-berufliche, das semiprofessionelle und das so genannte freie Theater gefördert. Es können Einzelpersonen oder Theatervereine ein Ansuchen stellen.

Voraussetzungen:

  • Tirolbezug (thematisch/inhaltlich, personell/institutionell) 
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Theaterprojekte von Einzelpersonen und Theatervereinen
  • Bühnenausstattung
    - Kulissen
    -
    Ton- und Lichtanlagen
    - Bühnenboden
    -
    Vorhang
  • Stipendien für Kurz- oder Spezialausbildungen
  • Jahresbeihilfen nur für größere Institutionen

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

 

Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3756
Fax: (0) 512 508 3755
eMailmonika.woell@tirol.gv.at