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Darstellende Kunst

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (pdf 55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (pdf 95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (pdf 63 KB).

DARSTELLENDE KUNST:

In erster Linie wird von der Abteilung Kultur im Bereich „Theater“ das nicht-berufliche, das semiprofessionelle und das so genannte freie Theater gefördert. Es können Einzelpersonen oder Theatervereine ein Ansuchen stellen.

Voraussetzungen:

  • Tirolbezug (thematisch/inhaltlich, personell/institutionell) 
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Theaterprojekte von Einzelpersonen und Theatervereinen
  • Bühnenausstattung
    - Kulissen
    -
    Ton- und Lichtanlagen
    - Bühnenboden
    -
    Vorhang
  • Stipendien für Kurz- oder Spezialausbildungen
  • Jahresbeihilfen nur für größere Institutionen

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

 

Kontakt:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3756
Fax: (0) 512 508 3755
eMailmonika.nagiller@tirol.gv.at