ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.
DARSTELLENDE KUNST:
In erster Linie wird von der Abteilung Kultur im Bereich „Theater“ das nicht-berufliche, das semiprofessionelle und das so genannte freie Theater gefördert. Es können Einzelpersonen oder Theatervereine ein Ansuchen stellen.
Voraussetzungen:
- Tirolbezug (thematisch/inhaltlich, personell/institutionell)
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Theaterprojekte von Einzelpersonen und Theatervereinen
- Bühnenausstattung
- Kulissen
- Ton- und Lichtanlagen
- Bühnenboden
- Vorhang - Stipendien für Kurz- oder Spezialausbildungen
- Jahresbeihilfen nur für größere Institutionen
Vorhaben, die nicht gefördert werden:
- Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3756
Fax: (0) 512 508 3755
monika.woell@tirol.gv.at
