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Erwachsenenbildung

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.

ERWACHSENENBILDUNG:

Grundsätzlich werden von der Abteilung Kultur in erster Linie gemeinnützige Initiativen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung gefördert.

Voraussetzungen:

  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben können unterstützt werden durch:

  • Jahressubvention/Basisförderung
  • Projektunterstützung
  • Anerkennungsbeiträge im ehrenamtlichen Bereich
  • allfällige investive Beiträge im baulichen Bereich (nur Inneneinrichtung)

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. nicht ausreichenden Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
eMaildenise.waldhart@tirol.gv.at