ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.
ERWACHSENENBILDUNG:
Grundsätzlich werden von der Abteilung Kultur in erster Linie gemeinnützige Initiativen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung gefördert.
Voraussetzungen:
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
Vorhaben können unterstützt werden durch:
- Jahressubvention/Basisförderung
- Projektunterstützung
- Anerkennungsbeiträge im ehrenamtlichen Bereich
- allfällige investive Beiträge im baulichen Bereich (nur Inneneinrichtung)
Vorhaben, die nicht gefördert werden:
- Vorhaben ohne bzw. nicht ausreichenden Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
denise.waldhart@tirol.gv.at
