ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (
55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (
95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (
63 KB).
FILM, VIDEO und MEDIENKUNST:
Es werden Institutionen (z.B. medien.kunst.tirol, Otto-Preminger-Institut, Fotoforum West), KünstlerInnen und Projekte gefördert.
Voraussetzungen:
- Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Künstlerische, kulturelle Qualität
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
- biographische Angaben, Werkproben (z.B. DVDs, Drehbücher)
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Jahresbeihilfen für Institutionen
- Projektbeihilfen
- Arbeitsstipendien
- Ankäufe von Werken
Vorhaben, die nicht gefördert werden:
- Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
Kontakt:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3772
Fax: (0) 512 508 3755
christoph.klingler@tirol.gv.at

