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Bibliothekswesen

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.

BIBLIOTHEKSWESEN

Voraussetzungen:

  • öffentlich zugängliche Bibliotheken, die sich in Trägerschaft von Gemeinden, Pfarren oder in kombinierter Form ev. auch in Kooperation mit einer Schulbibliothek befinden
  • allgemeines inhaltliches Spektrum an Medien für LeserInnen
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
  • Kopie der letzten Jahresmeldung
  • Jahresplanung

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Medienankauf (Buch, CD, DVD, Hörbuch, Video)
  • EDV-Anschaffung im Bereich der Hardware (PC, Drucker, Handscanner, usw.)
  • Einrichtung (Büchereimobiliar)
  • Veranstaltungen (anteilige Förderung für Honorar- oder Fahrtkosten bei Literaturveranstaltung oder sonstigen Veranstaltungen mit kulturellem Schwerpunkt)
  • Weiterbildungsveranstaltungen
  • Bibliotheksverbünde

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
  • Fachbibliotheken

 

Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
eMaildenise.waldhart@tirol.gv.at