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Bibliothekswesen

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (pdf 55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (pdf 95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (pdf 63 KB).

BIBLIOTHEKSWESEN: 

Voraussetzungen:

  • öffentlich zugängliche Bibliotheken, die sich in Trägerschaft von Gemeinden, Pfarren oder in kombinierter Form ev. auch in Kooperation mit einer Schulbibliothek befinden
  • allgemeines inhaltliches Spektrum an Medien für LeserInnen
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
  • Kopie der letzten Jahresmeldung
  • Jahresplanung

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Medienankauf (Buch, CD, DVD, Hörbuch, Video)
  • EDV-Anschaffung im Bereich der Hardware (PC, Drucker, Handscanner, usw.)
  • Einrichtung (Büchereimobiliar)
  • Veranstaltungen (anteilige Förderung für Honorar- oder Fahrtkosten bei Literaturveranstaltung oder sonstigen Veranstaltungen mit kulturellem Schwerpunkt)
  • Weiterbildungsveranstaltungen
  • Bibliotheksverbünde

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
  • Fachbibliotheken

 

Kontakt:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
eMaildenise.waldhart@tirol.gv.at