ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.
BIBLIOTHEKSWESEN:
Voraussetzungen:
- öffentlich zugängliche Bibliotheken, die sich in Trägerschaft von Gemeinden, Pfarren oder in kombinierter Form ev. auch in Kooperation mit einer Schulbibliothek befinden
- allgemeines inhaltliches Spektrum an Medien für LeserInnen
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
- Kopie der letzten Jahresmeldung
- Jahresplanung
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Medienankauf (Buch, CD, DVD, Hörbuch, Video)
- EDV-Anschaffung im Bereich der Hardware (PC, Drucker, Handscanner, usw.)
- Einrichtung (Büchereimobiliar)
- Veranstaltungen (anteilige Förderung für Honorar- oder Fahrtkosten bei Literaturveranstaltung oder sonstigen Veranstaltungen mit kulturellem Schwerpunkt)
- Weiterbildungsveranstaltungen
- Bibliotheksverbünde
Vorhaben, die nicht gefördert werden:
- Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
- Fachbibliotheken
Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
denise.waldhart@tirol.gv.at
