ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (
55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (
95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (
63 KB).
KULTURINITIATIVEN, ZENTREN:
Das Land Tirol unterstützt die Tätigkeit von Kulturinitiativen, d.h. von Organisationen, die im Mehrspartenbereich agieren.
Gefördert werden Einzelprojekte oder Jahresprogramme.
Voraussetzungen:
- Projekte müssen im Bundesland Tirol stattfinden oder einen inhaltlichen Tirolbezug aufweisen
- Qualität
- Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
Vorhaben, die nicht gefördert werden:
- Vorhaben ohne bzw. nicht ausreichenden Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
- Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
- Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
- Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)
Kontakt:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3756
Fax: (0) 512 508 3755
monika.nagiller@tirol.gv.at

