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Museen, Archive, Wissenschaft

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ALLGEMEIN:

Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsrichtlinien (pdf 55 KB), der Richtlinie zur Förderung von TKI open Projekten (pdf 95 KB) und der Richtlinie des Förderschwerpunktes "Theater Netzwerk Tirol" (pdf 63 KB).

MUSEEN:

Fast 150 Institutionen führen die Bezeichnung Museum. Von der Abteilung Kultur im Amt der Tiroler Landesregierung wird Beratung und Hilfestellung angeboten.

Bei der Inventarisierung werden Museen von der Museumsservicestelle unterstützt.

Voraussetzungen:

  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung
  • Im Regelfall Sitz der Institution in Tirol

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Anschaffung und Verbesserung der Museumsausstattung (Vitrinen, Objektträger, Beleuchtung, Alarm- und Brandschutzanlagen etc.)
  • Sonderausstellungen - Großprojekte müssen aus Budgetgründen rechtzeitig angemeldet werden
  • Kooperationsprojekte mit anderen Museen kulturellen Einrichtungen (Ausstellung, Forschung und Vermittlung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Ankäufe und Restaurierung von Sammlungsgut
  • Ausstellungs- und Bestandskataloge
  • Inventarisierung (EDV-Ausstattung, fachgerechte Erhebung)
  • besondere Projekte zur Verbesserung der Vermittlung, des Vertriebs und der Öffentlichkeitsarbeit

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung) und denselben zu fördernden Inhalt haben

 

WISSENSCHAFT:

Die Wissenschaftsförderung des Landes kann aufgrund der Bundeszuständigkeit nur subsidiär gewährt werden. Eine Abstimmung mit dem Wissenschaftsfonds des Landes ist erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Projekte müssen einen Tirolbezug aufweisen
  • Wissenschaftliche Qualität (Institution, Empfehlungsschreiben etc.)
  • Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen
  • biographische Angaben (inkl. bisheriger wissenschaftlicher Tätigkeit des Autors/der Autorin)

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • wissenschaftliche Publikationen
  • wissenschaftliche Projekte (in Abstimmung mit den Zielen des Tiroler Wissenschaftsfonds)
  • Tagungen
  • Forschungsstipendien außerhalb des Regelstudiums
  • Auslandsaufenthalte mit Tirolbezug

Vorhaben, die nicht gefördert werden:

  • Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
  • Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
  • Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
  • Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden (Doppelförderung)

 

 

Kontakt Förderangelegenheiten:Kontakt allgemeine Angelegenheiten:
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3758
Fax: (0) 512 508 3755
eMailmonika.parger@tirol.gv.at
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3 / 4. OG
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3751
Fax: (0) 512 508 3755
eMailbenedikt.erhard@tirol.gv.at