Landesgedächtnisstiftung
Die Landesgedächtnisstiftung ist anlässlich der 150. Wiederkehr der Erhebung von 1809 gegründet worden (LGBl Nr.: 43/1957, LGBl Nr.: 109/2002 (
97 KB), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr.: 10/2006).
Neben der Erbauung und Erhaltung einer Kapelle zu Ehren "Unseren Hohen Frau von Tirol" in Verbindung mit der Schaffung einer Gedächtnisstätte werden im Rahmen der Förderungstätigkeit der Landesgedächtnisstiftung in erster Linie Förderungen für Schüler/innen und Student/innen zuerkannt und Maßnahmen zu Erhaltung des Baukulturellen Erbes bezuschusst.
Die dafür notwendigen Mittel werden je zur Hälfte von den Tiroler Gemeinden und dem Land Tirol aufgebracht.
Die Verwaltung der Landesgedächtnisstiftung obliegt dem Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung. Das Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung setzt sich aus Vertretern/innen der Landesregierung, des Landtags, des Tiroler Gemeindeverbandes, der Stadt Innsbruck sowie vier ums kulturelle Leben Tirols verdienten Persönlichkeiten zusammen.
Der/die Vorsitzende wird von der Tiroler Landesregierung gewählt. Dessen/deren StellvertreterIn ist der/die jeweilige Präsident/in des Tiroler Gemeindeverbands.
Die Geschäftsstelle der Landesgedächtnisstiftung ist in der Abteilung Kultur angesiedelt.
Kontakt:
Abteilung Kultur
Landesgedächtnisstiftung
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3768, - 3759, - 3769
Fax: (0) 512 508 3755
landesgedaechtnisstiftung@tirol.gv.at
