Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]
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Planungsverbände

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Die 279 Gemeinden Tirols bilden zum Zweck der gemeindeübergreifenden Planung und Zusammenarbeit 36 Planungsverbände und den Stadtregions-Planungsverband Innsbruck und Umgebung.

Die Planungsverbände sind Gemeindeverbände nach der Tiroler Gemeindeordnung 2001 und somit Körperschaften öffentlichen Rechts. Weitere Rechtsgrundlage für die Planungsverbände sind das TROG 2011, §§ 23 -26 sowie die Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 6.12.2005 über die Bildung der Planungsverbände (LGBl. Nr. 87/2005) und vom 8.5.2007 über die Bildung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung (LGBl. Nr. 29/2007).

Organe der Planungsverbände sind die Verbandsversammlung, der Verbandsobmann sowie – in Planungsverbänden mit mehr als 12 Gemeinden – der Verbandsausschuss. Im Planungsverband Innsbruck und Umgebung sind zusätzlich beratende Ausschüsse vorgesehen.

Im Auftrag der Landesregierung sollen die Planungsverbände an der Erstellung von Regionalprogrammen und –plänen mitwirken. Im eigenen Wirkungsbereich unterstützen die Planungsverbände die Gemeinden in den Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung und in weiteren Aufgabenfeldern. Die Kosten für Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich werden von Seiten des Landes getragen, die Mittel für die Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich sind von den Gemeinden aufzubringen.

Die laufende fachliche Betreuung der Planungsverbände erfolgt durch die räumlich zuständigen Sachverständigen für Örtliche Raumordnung der Abt. Landesentwicklung und Zukunftsstrategie. Von dieser Abteilung werden auch die laufenden Koordinationsaufgaben betreffend die Planungsverbände wahrgenommen. Raumordnungsrechtliche Fragen betreffend die Planungsverbände richten Sie bitte an die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht beim Amt der Landesregierung. Organisationsrechtliche Fragen betreffend die Planungsverbände richten Sie bitte an die Abteilung Gemeindeangelegenheiten beim Amt der Landesregierung.