Die „Zentrale Orte Struktur“ in Tirol wurde im Jahr 2010 durch eine umfassende Untersuchung neu erhoben. Geprüft wurden alle 279 Tiroler Gemeinden. Die Ergebnisse der Studie zeigen für Tirol eine sehr dynamische Entwicklung.
Seit den 1970er Jahren entwickelte sich die Zentralitätsforschung zu einem festen Bestandteil der österreichischen Raumordnungspolitik. Ein Zentraler Ort wird definiert als Ort mit Bedeutungsüberschuss, der Funktionen zur grundlegenden Versorgung und Entwicklung anbietet. Das bedeutet, dass er funktional Mittelpunkt seines Umlandes ist. Güter und Dienstleistungen aller Art werden hier für die Bevölkerung angeboten.
Die Position einer Gemeinde im System der Zentralen Orte wird anhand der Summe von unterschiedlichen Diensten bestimmt. Jeder Gemeinde wird aufgrund der Gesamtanzahl ihrer Dienste ein Rang zugeteilt. Die Ränge 10 bis 7 entsprechen den Zentralen Orten der oberen Stufe (OST – z.B. Landeshauptstadt Innsbruck), die Ränge 6-4 den Zentralen Orten der mittleren Stufe (MST – z.B. Bezirkshauptorte) und die Ränge 3 bis 1 den Zentralen Orten der unteren Stufe (UST). Gemeinden, die eine Minimalausstattung an Diensten aufweisen, fallen in die Unterste Stufe (UUST).
Die Studie 2010 ergab folgende Einteilung nach Rängen:
Stufe | Rang | Anzahl Gemeinden |
OST | 9 | 1 |
MST | 6 - 4 | 14 |
UST | 3 - 1 | 100 |
UUST | A - C | 164 |
Gesamt |
| 279 |


