Meldung der Schäden und Antragstellung für eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds
WICHTIG:
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden ist spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt zu stellen.
Alle privaten Elementarschäden sind grundsätzlich bei der Gemeinde zu melden und bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Elementarschadensantrag (
211 KB)
Antragstellung muss spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt erfolgen!!
Die folgenden Unterlagen bzw. Formulare dienen als Hilfestellung bei der Erhebung und Antragstellung von Elementarschäden:
- Inventaraufstellung (
50 KB)
Auflistung beschädigter Sachgegenstände (Inventar, Maschinen, Geräte, etc.) für die Feststellung des Schadens. - Eigenleistungsaufstellung (
21 KB)
Auflistung von Arbeits- und Maschinenstunden im Zuge der Schadensbehebung. - Rechnungsaufstellung (
52 KB)
Auflistung der Rechnungen für die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung von beschädigten Sachgegenständen (Inventar, Maschinen, Geräte, etc.).
allfällige Kontaktaufnahme bei
- landwirtschaftlichen Schäden mit der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer
http://www.lk-tirol.info/
- forstwirtschaftlichen Schäden mit der zuständigen Bezirksforstinspektion
http://www.tirol.gv.at/themen/umwelt/wald/organisation/
- almwirtschaftlichen Schäden mit dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Agrarwirtschaft
Schadenschätzung für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich (
178 KB)


