Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Elementarschadensantrag

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Elementarschadensantrag

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Meldung der Schäden und Antragstellung für eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds

WICHTIG:
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden ist spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt zu stellen.
Alle privaten Elementarschäden sind grundsätzlich bei der Gemeinde zu melden und bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

Elementarschadensantrag (pdf 211 KB)

Antragstellung muss spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt erfolgen!!

Die folgenden Unterlagen bzw. Formulare dienen als Hilfestellung bei der Erhebung und Antragstellung von Elementarschäden:

  • Inventaraufstellung (pdf 50 KB)
    Auflistung beschädigter Sachgegenstände (Inventar, Maschinen, Geräte, etc.) für die Feststellung des Schadens.
  • Eigenleistungsaufstellung (pdf 21 KB)
    Auflistung von Arbeits- und Maschinenstunden im Zuge der Schadensbehebung.
  • Rechnungsaufstellung (pdf 52 KB)
    Auflistung der Rechnungen für die Wiederherstellung und Wiederbeschaffung von beschädigten Sachgegenständen (Inventar, Maschinen, Geräte, etc.).

 allfällige Kontaktaufnahme bei

 Schadenschätzung für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich (pdf 178 KB)