Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Organisation des Sports in Österreich und Tirol

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2392
Fax+43 (0)512 508 2395
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Organisation des Sports in Österreich und Tirol

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In Österreich sind einerseits staatliche Institutionen für Agenden des Sport zuständig, die wiederum auf Bundes, - sowie auf Länderebene agieren und andererseits nicht-staatliche Organisationen, wie zum Beispiel die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) Externer Link, das Österreichische Olympische Comité Externer Link, die Sportdach- und Sportfachverbände und Sportvereine.

Staatlicher Bereich

Im staatlichen Bereich sind auf Bundesebene das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sowie das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die verschiedenen Aufgabenbereiche des Sports zuständig. Darüber hinaus können einzelne sportspezifische Sachbereiche auch in den Kompetenzbereich anderer Bundesministerien fallen (so etwa Jugend & Sport, Gewaltprävention bei Sportgroßveranstaltungen, etc.).

Da gemäß Artikel 15 B-VG Agenden des Sports in den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich der Bundesländer fallen, sind darüber hinaus neun Landessportdirektionen eingerichtet.

Staatlicher Bereich des Sports

Nichtstaatlicher Bereich

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation ist die nicht-staatliche Dachorganisation des österreichischen Sports und koordiniert Angelegenheiten des Sports mit den dafür zuständigen staatlichen Stellen.

Die ordentlichen Mitglieder des BSO sind die drei Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Sportunion, die derzeit 60 anerkannten Fachverbände sowie der Österreichische Behindertensportverband, das Österreichische Olympische Comité, das Österreichische Paralympische Committee und die Special Olympics.

Außerordentliche Mitglieder sind die Bundesländer, soweit sie ihre Mitgliedschaft erklären sowie gesamtösterreichische Verbände von besonderer Bedeutung (z. Bsp. Österr. Betriebssportverband, Österr. Heeressportverband, etc.).

Die ordentlichen Mitglieder besitzen ein Stimmrecht in den einzelnen Gremien der BSO, wie der Bundes-Sportversammlung, dem Österreichischen Bundes-Sportrat und dem Österreichischen Bundes-Sportfachrat.

 

Nichtstaatliche Struktur des Sports in Österreich.