Förderung für die Altlastensanierung oder -sicherung
Sanierungen bzw. Sicherungen von Altlasten können gemäß Förderungsrichtlinien 2008
für die Altlastensanierung oder -sicherung gefördert werden. Es sind dies Förderungen aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Mit der Abwicklung der Förderungen wurde die Kommunalkredit Public Consulting
betraut.
Kontaktperson:
m.reitmeir@tirol.gv.at


