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Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft

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Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft

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Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h zur Luftreinhaltung

Im Winter 2006/2007 wurde auch auf der A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze mit der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Zirl eine 100 km/h Beschränkung verordnet. Dazu wurde eine Evaluierung durchgeführt, welche die Effektivität der Maßnahme unter Beweis stellt (Studie Teil 1 (pdf 536 KB) und Teil 2 (pdf 552 KB)(V2)).

Zudem wurden Erhebungen zur Wirksamkeit der 100 km/h Beschränkung auf der A 12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams durchgeführt. Dazu wurde vorbereitend eine Studie zur Berechung der emissionsseitigen Auswirkungen einer 100 km/h Beschränkung auf dem genannten Teilstück der A 12 Inntalautobahn (Studie der TU Graz) (pdf 277 KB) erstellt.

Auch wurden Studien zur Evaluierung der Maßnahme durchgeführt:

Beurteilung Auswirkung Emissionen (pdf 206 KB)

Beurteilung Auswirkung Immissionen (pdf 103 KB)

Weitere fachliche Grundlagen für die Maßnahmen des Landes können unter anderem der Studie "Lufthygienische Auswirkungen der Zukunftsszenarien 2005 - 2010 für die Verkehrsentwicklung auf der Inntalautobahn A 12 (pdf 1.1 MB)" vom 10.10.2006 entnommen werden.

Mit dem 8. November 2007 wurde auf der A 12 Inntalautobahn zwischen der Gemeinde Ebbs und der Gemeinde Unterperfuss eine immissionsabhängige Verkehrsbeeinflussungsanlage in Betrieb genommen. Den genauen Verordnungstext finden Sie hier (pdf 146 KB), genauere Erklärungen können den Erläuternden Bemerkungen entnommen werden, welche Sie hier (pdf 280 KB) finden.

Auf Grund einer Übergangsbestimmung in § 1 Abs. 4 VBA-Verordnung IG-L, BGBl. II Nr. 302/2007 war der Schaltalgorithmus um ein Prognosemodul zu erweitern. Der Landeshauptmann ist diesem Auftrag mit der Verordnung LGBl. Nr. 68/2008 in der Fassung LGBl. Nr. 70/2008 nachgekommen.

Ab dem 11. Februar 2009 hat auch auf der A 12 Inntal Autobahn im Bereich zwischen Imst und Zams wieder eine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Luftreinhaltung gegolten. Wie im Bereich zwischen Zirl und der Staatsgrenze zu Deutschland wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings nicht dauerhaft angeordnet, sondern nur dann, wenn dies durch entsprechend schlechte Immissionswerte indiziert wird. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die auf der A 12 Inntal Autobahn geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Luftreinhaltung in einer Verordnung zusammengefasst (Verordnung vom 6. Februar 2011, LGBl. Nr. 19/2009). Diese Verordnung wurde in der Folge novelliert (Verordnung vom 12. Juni 2009, LGBl. Nr. 48/2009).
Aus Anlass der Veröffentlichung des neuen Handbuches der Emissionsfaktoren (HBEFA 3) wurde die Verordnung LGBl. Nr. 19/2009, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2009, überarbeitet. Seit 22. April 2011 gilt nunmehr die Verordnung des Landeshauptmannes vom 05. April 2011, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird, LGBl. Nr. 36/2011.

Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

NEU: Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Schaltzustand der Anlage Externer Link

Außerdem wurden Antworten zu den FAQs von der Abt. Verkehrsplanung zusammengestellt, welche Sie hier finden.