Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h zur Luftreinhaltung
Im Winter 2006/2007 wurde auch auf der A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze mit der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Zirl eine 100 km/h Beschränkung verordnet. Dazu wurde eine Evaluierung durchgeführt, welche die Effektivität der Maßnahme unter Beweis stellt (Studie Teil 1 (
536 KB) und Teil 2 (
552 KB)(V2)).
Zudem wurden Erhebungen zur Wirksamkeit der 100 km/h Beschränkung auf der A 12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams durchgeführt. Dazu wurde vorbereitend eine Studie zur Berechung der emissionsseitigen Auswirkungen einer 100 km/h Beschränkung auf dem genannten Teilstück der A 12 Inntalautobahn (Studie der TU Graz) (
277 KB) erstellt.
Auch wurden Studien zur Evaluierung der Maßnahme durchgeführt:
Beurteilung Auswirkung Emissionen (
206 KB)
Beurteilung Auswirkung Immissionen (
103 KB)
Weitere fachliche Grundlagen für die Maßnahmen des Landes können unter anderem der Studie "Lufthygienische Auswirkungen der Zukunftsszenarien 2005 - 2010 für die Verkehrsentwicklung auf der Inntalautobahn A 12 (
1.1 MB)" vom 10.10.2006 entnommen werden.
Mit dem 8. November 2007 wurde auf der A 12 Inntalautobahn zwischen der Gemeinde Ebbs und der Gemeinde Unterperfuss eine immissionsabhängige Verkehrsbeeinflussungsanlage in Betrieb genommen. Den genauen Verordnungstext finden Sie hier (
146 KB), genauere Erklärungen können den Erläuternden Bemerkungen entnommen werden, welche Sie hier (
280 KB) finden.
Auf Grund einer Übergangsbestimmung in § 1 Abs. 4 VBA-Verordnung IG-L, BGBl. II Nr. 302/2007 war der Schaltalgorithmus um ein Prognosemodul zu erweitern. Der Landeshauptmann ist diesem Auftrag mit der Verordnung LGBl. Nr. 68/2008 in der Fassung LGBl. Nr. 70/2008 nachgekommen.
Ab dem 11. Februar 2009 hat auch auf der A 12 Inntal Autobahn im Bereich zwischen Imst und Zams wieder eine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Luftreinhaltung gegolten. Wie im Bereich zwischen Zirl und der Staatsgrenze zu Deutschland wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings nicht dauerhaft angeordnet, sondern nur dann, wenn dies durch entsprechend schlechte Immissionswerte indiziert wird. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die auf der A 12 Inntal Autobahn geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Luftreinhaltung in einer Verordnung zusammengefasst (Verordnung vom 6. Februar 2011, LGBl. Nr. 19/2009). Diese Verordnung wurde in der Folge novelliert (Verordnung vom 12. Juni 2009, LGBl. Nr. 48/2009).
Aus Anlass der Veröffentlichung des neuen Handbuches der Emissionsfaktoren (HBEFA 3) wurde die Verordnung LGBl. Nr. 19/2009, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2009, überarbeitet. Seit 22. April 2011 gilt nunmehr die Verordnung des Landeshauptmannes vom 05. April 2011, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird, LGBl. Nr. 36/2011.
Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Verordnungstext samt Anlagen (
238 KB) - Erläuterungen zur Stammfassung (Verordnung LGBl. Nr. 19/2009)
(
42 KB) - Anlage 1 zu den Erläuterungen (
3.3 MB) - Anlage 2 zu den Erläuterungen (
231 KB) - Anlage 2a zu den Erläuterungen und (
662 KB) - Anlage 3 zu den Erläuterungen (
174 KB)
NEU: Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Schaltzustand der Anlage
Außerdem wurden Antworten zu den FAQs von der Abt. Verkehrsplanung zusammengestellt, welche Sie hier finden.


