Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Förderung aus Landschaftsdienstmitteln

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4602
Fax+43 (0)512 508 4605
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Förderung aus Landschaftsdienstmitteln

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Zuwendungen zur Erholungsraumgestaltung

Mit Wirkung vom 01.01.2012 und bis auf weiteres auch für die Folgejahre werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel nur noch folgende Schwerpunkte im Erholungsraum gefördert:

  • Radwanderwege mit Begleiteinrichtungen
  • Wander- und Bergwege mit Begleiteinrichtungen
  • Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen samt Begleiteinrichtungen
  • Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen
  • Kletterprojekte

Fördergrundlage

  • VAP 1 520505 7305 018 „Zuwendung Errichtung u. Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen“
  • Straffung des Förderkataloges 2012 auf Grund budgetärer Engpässe und Sparvorgaben (Beschlussfassung Landesförderkonferenz vom 08.03.2012)

Fördervoraussetzung

  • Förderfähige Projekte müssen zumindest eine gemeinde- übergreifende bzw. regionale Bedeutung aufweisen.

Förderausmaß

  • Standardfördersatz 40% der anrechenbaren Nettokosten (entspricht ca. 1/3 vom anrechenbaren Investitionsvolumen)
  • Deckelung
    • Radwanderwege max. € 250,--/lfm inkl. Absturzsicherungen ohne Sonderbauwerke
    • Wanderwege max. € 50,--/lfm
    • Parkplätze max. € 50.000,--/Förderfall
    • Begleiteinrichtungen max. € 10.000.-/Förderfall
    • Klettersteige max. € 50,--/lfm
  • Maximalfördersatz 65% der anrechenbaren Nettokosten (entspricht ca. 1/2 vom anrechenbaren Investitionsvolumen)
    • nur in begründeten Ausnahmefällen (Finanzkraft des Förderwerbers, Barrierefreiheit, übergeordnetes Landesinteresse)
    • nur für Radwander-, Wander- und Bergwege.

Diese Projekte sind vor Antragstellung im Wege der Landschaftsdienstkoordination abzustimmen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinien gelten bis zur Beschlussfassung neuer Richtlinien, jedenfalls aber während der Geltungsdauer des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes von 2007 bis 2013.

Förderantrag

Förderansuchen sind vor Investitionsbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen (Grundeigentümerübereinkommen, behördlichen Bescheiden etc.) auf dem Postwege an den Regionalberater/Landschaftdienst zu richten.

Es sind nur Kosten anrechenbar, bei denen das Rechnungsdatum nach dem Eingangsdatum der Einreichstelle (Regionalberater/Landschaftsdienst) liegt.

Konzepte und Projektstudien vor Antragstellung sind nicht förderbar.

Detailplanungen nach Antragstellung sind förderbar.

Download

Förderantrag (xls 368 KB) Achtung 4-Seitiger Antrag!!!
Vergabe-Info (pdf 207 KB)
Verpflichtungserklärung (pdf 48 KB)
Muster-Übereinkommen Grundbesitzer (doc 40 KB)
Übereinkommen für Öffentliches Wassergut (pdf 16 KB)
Formvorschriften für Rechnungen (pdf 1.5 MB)

Für allfällige Fragen und gewünschte Beratungen steht Ihnen der Fachbereich Landschaftsdienst sowie Ihr Regionalberater auf Bezirksebene zur Verfügung.

Info für Regionalberater unter J:/Landschaftsdienst/ldFÖRDERhandbuch09