Mit Wirkung vom 01.01.2012 und bis auf weiteres auch für die Folgejahre werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel nur noch folgende Schwerpunkte im Erholungsraum gefördert:
- Radwanderwege mit Begleiteinrichtungen
- Wander- und Bergwege mit Begleiteinrichtungen
- Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen samt Begleiteinrichtungen
- Besucherlenkende und verkehrsleitende Maßnahmen
- Kletterprojekte
Fördergrundlage
- VAP 1 520505 7305 018 „Zuwendung Errichtung u. Erneuerung von Rad-, Wander- und Bergwegen“
- Straffung des Förderkataloges 2012 auf Grund budgetärer Engpässe und Sparvorgaben (Beschlussfassung Landesförderkonferenz vom 08.03.2012)
Fördervoraussetzung
- Förderfähige Projekte müssen zumindest eine gemeinde- übergreifende bzw. regionale Bedeutung aufweisen.
Förderausmaß
- Standardfördersatz 40% der anrechenbaren Nettokosten (entspricht ca. 1/3 vom anrechenbaren Investitionsvolumen)
- Deckelung
- Radwanderwege max. € 250,--/lfm inkl. Absturzsicherungen ohne Sonderbauwerke
- Wanderwege max. € 50,--/lfm
- Parkplätze max. € 50.000,--/Förderfall
- Begleiteinrichtungen max. € 10.000.-/Förderfall
- Klettersteige max. € 50,--/lfm
- Maximalfördersatz 65% der anrechenbaren Nettokosten (entspricht ca. 1/2 vom anrechenbaren Investitionsvolumen)
- nur in begründeten Ausnahmefällen (Finanzkraft des Förderwerbers, Barrierefreiheit, übergeordnetes Landesinteresse)
- nur für Radwander-, Wander- und Bergwege.
Diese Projekte sind vor Antragstellung im Wege der Landschaftsdienstkoordination abzustimmen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinien gelten bis zur Beschlussfassung neuer Richtlinien, jedenfalls aber während der Geltungsdauer des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes von 2007 bis 2013.
Förderantrag
Förderansuchen sind vor Investitionsbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen (Grundeigentümerübereinkommen, behördlichen Bescheiden etc.) auf dem Postwege an den Regionalberater/Landschaftdienst zu richten.
Es sind nur Kosten anrechenbar, bei denen das Rechnungsdatum nach dem Eingangsdatum der Einreichstelle (Regionalberater/Landschaftsdienst) liegt.
Konzepte und Projektstudien vor Antragstellung sind nicht förderbar.
Detailplanungen nach Antragstellung sind förderbar.
Download
Förderantrag (
368 KB) Achtung 4-Seitiger Antrag!!!
Vergabe-Info (
207 KB)
Verpflichtungserklärung (
48 KB)
Muster-Übereinkommen Grundbesitzer (
40 KB)
Übereinkommen für Öffentliches Wassergut (
16 KB)
Formvorschriften für Rechnungen (
1.5 MB)
Für allfällige Fragen und gewünschte Beratungen steht Ihnen der Fachbereich Landschaftsdienst sowie Ihr Regionalberater auf Bezirksebene zur Verfügung.
Info für Regionalberater unter J:/Landschaftsdienst/ldFÖRDERhandbuch09


