Ausgesprochen!

Naturgesetze

Mein Sohnemann sitzt fasziniert vor dem Fernseher. Neben Skirennen gibt es nur eine Sendung, die ihn so fesseln kann: Universum. Um Natur zu genießen, muss man aber nicht unbedingt via Fernbedienung in ferne Welten zappen. In Tirol haben wir dieses Erlebnis schließlich vor unserer Haustüre. Als die Sendung vorbei ist und sich Lukas wieder auf... [mehr...]

Förderungen Klettergärten - Klettersteige

[ Kontakt ]

AdresseBürgerstraße 36
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 4602
Fax+43 (0)512 508 4605
[ 

Förderungen Klettergärten - Klettersteige

  ]

Förderungsvoraussetzungen - Projektsbestandteile

  • Wer kann Förderungswerber/Förderungsempfänger sein?
  • Was ist förderbar?
    • Nettokosten für:
      • Erneuerung, Ausbau und Neubau von Klettergärten und Klettersteigen
      • qualitäts- verbessernde Maßnahmen bei bestehenden Kletterangeboten
      • Verbesserung des Sicherheitsstandards bei bestehenden Klettergärten und Klettersteigen
  • Fördergegenstand:
    • Materialkosten wie Haken etc. sowie Verschleißmaterial, Arbeit bei Fremdvergabe, Leihgebühr f. Arbeitsgeräte, Kosten für die Errichtung von Zustiegswegen, Parkplätzen, Beschilderungen nach dem Tiroler Bergwegekonzept, Bänken etc. sowie gegebenenfalls Projektsmanagementkosten (Overheadkosten ab Einreichdatum) im Ausmaß von max. 10% der Gesamtinvestition.
    • nicht förderbar: Geräteanschaffung wie Bohrmaschinen  etc.
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Einhaltung der Qualitätsstandards nach dem Pflichtenheft von "Climbers paradise" oder dem  Kletterhandbuch des OeAV
    • Kontakt des Antragsstellers mit Regionalberater bzw Regionalmanagementvereine in der Antragsphase
  • Förderantrag (xls 368 KB)
  • Verpflichtungserklärung (pdf 48 KB)
  • Höhe der Förderung: max. 40% der Nettokosten
  • Einreichstelle f. FörderantragRegionalberater od. Regionalmanagementvereine

Klettergärten

  • Falls in einem Förderansuchen mehrere Klettergärten integriert sind, sind diese im Förderantrag getrennt zu kalkulieren (Projektteile). Folgende Angaben sind für jeden Klettergarten erforderlich:
    • Anzahl der Seillängen (=Routen * Seillängen) Neubau
    • Anzahl der Seillängen (=Routen * Seillängen) Erneuerung
    • Anzahl der Haken und Standplätze
    • Nettokosten/Klettergarten
    • Nettokosten f. Zugangswege falls erforderlich
    • Nettokosten f. Neuerrichtung der Parkplätze falls erforderlich
    • Nettokosten für Beschilderung/Leitsystem
  • Zustimmungserklärung der Grundbesitzer für die Klettereinrichtung (Mustervertrag (pdf 49 KB)), sowie für allenfalls notwendige Zustiege und Parkplätze falls diese nicht vorhanden sind.
    • Die Berechnung einer allfällig notwendigen Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grundflächen kann nach dem Entschädigungsmodell (xls 37 KB) des Tiroler Forstdienstes erfolgen. Bei der Berechnung hilft ihnen ihr zuständiger Regionalberater.
  • Naturschutzrechliche Stellungnahme der BH erforderlich?
    • Klettergarten selbst:
      • Qualitätsverbesserung/Erneuerung: nein
      • Ausbau/Neubau: ja
    • Zustiege/Parkplätze
      • falls neue Zugänge/Parkplätze geschaffen werden müssen, ist Abklärung mit Naturschutzreferat der BH erforderlich
  • Geologisches Gutachten
    • Qualitätsverbesserung/Erneuerung: nein
    • Ausbau/Neubau: ja: falls begründeter Verdacht besteht, dass außergewöhnlich hohes Steinschlagrisiko besteht
  • Lageplan (Klettergärten, Zugänge, Parkplätze) Orthofoto mit Kataster (M 1:5.000), GPS Koordinaten aller Klettergärten im Projekt
  • Stellungnahme des Regionalberaters gemäß Checkliste (pdf 54 KB) als Bestätigung der Richtlinienkonformität
  • Qualitätshandbuch Klettergarten: Empfehlungen - Richtlinien - Qualitätskriterien Externer Link

Klettersteige

  • Die Nettokosten sind folgendermaßen aufzugliedern:
    • Länge des Klettersteiges (lfm), Nettokosten des Klettersteiges (€)
    • Länge der Zustiegswege (lfm), Nettokosten der Zustiegswege (€)
    • Nettokosten f. Neuerrichtung der Parkplätze falls erforderlich
    • Nettokosten für Beschilderung/Leitsystem
  • Zustimmungserklärung der Grundbesitzer (Mustervertrag (pdf 49 KB)) für die Klettereinrichtung, sowie allenfalls notwendige Zustiege und Parkplätze, falls diese nicht vorhanden sind.
  • Naturschutzrechliche Stellungnahme der BH erforderlich?
    • Klettereinrichtung
      • Erneuerung: nein
      • Ausbau/Neubau: ja
    • Zustiege/Parkplätze
      • falls neue Zugänge/Parkplätze geschaffen werden müssen, ist Abklärung mit Naturschutzreferat der BH erforderlich
  • Geologisches Gutachten
    • Erneuerung: nein
    • Ausbau/Neubau: ja: falls begründeter Verdacht besteht, dass außergewöhnlich hohes Steinschlagrisiko besteht
  • Lageplan (Klettergarten, Zugang, Parkplätze) Orthofoto mit Kataster (M 1:5.000), GPS Koordinaten des Klettergartens
  • Ein sportfachliches Gutachten (Checkliste) (pdf 54 KB) als Bestätigung der Richtlinienkonformität
  • Richtlinien für sicherere Klettersteige / Link zum Handbuch für Klettersteigbau Externer Link

Für die sportfachliche Stellungnahme sind folgende Informationen an die Abteilung Sport (E-Mailsport@tirol.gv.at) zu senden:

  • Angaben über Ort und Verlauf (mit Fotos und topographischer Karte und eingezeichneter Route sowie Zu- und Abstieg)
  • Zu erwartende Schwierigkeiten (nach fünfstufiger Schall-Skala)
  • Detailinformationen zur bautechnischen Ausführung (Bauweise, Drahtseildurchmesser, Art und Dimension der Anker, Endverankerungen etc.)
  • Angabe, ob alpine Freikletterrouten betroffen sind
  • Wer baut den Klettersteig?
  • Geologische Gefahren?
  • Wenn vorhanden: Sonstige Informationen (Tourismuskonzept? Bergrettungskonzept? etc.)

Wer kann mich beim Förderantrag unterstützen?

Die Regionalberater des Landesforstdienstes helfen ihnen gerne weiter.