Wie wird gewählt?
Bei der Europawahl können Sie maximal einer Wählergruppe (= Partei) Ihre Stimme geben. Zudem können Sie eine/n einzelne/n KandidatIn mit einer Vorzugsstimme unterstützen und so dessen/deren Chancen erhöhen, in das Europäische Parlament einzuziehen. Um gültig zu sein, muss die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten jener Partei vergeben werden, die am Stimmzettel angekreuzt wurde (also jene Partei, der man die Stimme gegeben hat).
So wählen Sie gültig
Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis bei der jeweiligen Wählergruppe. Ebenfalls als klarer WählerInnenwille erkennbar sind etwa auch das Anhaken bzw. das Unterstreichen einer Wählergruppe oder auch das Durchstreichen aller Listen bis auf eine.
Vorzugsstimme vergeben
Die Vorzugsstimme vergeben Sie, indem Sie in dem auf dem Stimmzettel dafür vorgesehenen Feld den Namen oder die Reihungsnummer einer Kandidatin/eines Kandidaten eintragen. Die Vorzugsstimme ist dann gültig, wenn zumindest der Familienname der Kandidatin/des Kandidaten oder die Reihungsnummer eingetragen worden ist. Wenn es in einer Parteiliste mehrere Kandidatinnen/Kandidaten mit dem gleichen Familiennamen gibt, sollte jedenfalls die Reihungsnummer angegeben werden.