
Endlich macht sich dieser langweilige Standardtanzkurs bezahlt, zu dem ich das letzte Halbjahr gezwungen wurde. „Als Frau von Welt muss man gewisse klassische Tanzschritte beherrschen“, behauptete meine Mum damals. Wenigstens kann ich morgen am Uniball ein paar gelernte Moves einsetzten, auch wenn mir das übliche head banging lieber ist. Dank der Überredungskunst meiner Cousine, die bereits seit einem Jahr Jus studiert, darf ich sie auf diesen sogenannten Höhepunkt des akademischen Jahres begleiten. Als meine Mum akademisch nur ansatzweise hörte, hat sich ihre Skepsis in Luft aufgelöst. „Aber kurz nach zwölf bist du wieder zu Hause. Das Jugendgesetz schreibt es so vor“, meinte sie. Gut, dass ich mich dahingehend schon bestens für den Fall des Falles informiert habe. Und zwar besagt die Gesetzgebung folgendes: BIS 14 JAHRE: MAXIMAL BIS 22.00 UHR und BIS 16 JAHRE: MAXIMAL BIS 1.00 UHR. Ergo- ich bin mit meinen 17 Jahren endlich von den Fesseln der elterlichen Kontrolle befreit und kann so lange feiern wie es mir passt. „Mein Schatz, du hättest besser das Kleingedruckte lesen sollen. Eltern können dennoch engere Grenzen festlegen. Kurz nach Zwölf und dann ist Schluss“, diktierte meine Mum. „Aber Schwesterherzchen hast du denn nichts aus Cinderella gelernt? Um zwölf verwandelst du dich eh wieder in ein hässliches Entlein und deine Kutsche in einen Kürbis, also sieh zu, dass du früher daheim bist, um diesen Schrecken den anderen Anwesenden zu ersparen.“ mischte sich mein vorlauter Bruder ein. Ach, wie sehr ich mich schon darauf freue, bald meine eigenen Regeln zu machen.




