Sperre der B 179 Fernpassstraße
Samstag, 1. August 2026, 9.45 bis 12 Uhr
Ein Passieren des Fernpasses nach Norden oder Süden ist nicht möglich. Es wird empfohlen, an diesem Tag die Fernpassroute zu meiden bzw. großräumig zu umfahren.
Am Samstag, 1. August 2026, kommt es aufgrund weiterer von angemeldeten Versammlungen zu einer rund zweistündigen Sperre der B 179 Fernpassstraße. Im Zeitraum von 9.45 bis 12 Uhr muss die B 179 Fernpassstraße deshalb auf beiden Seiten (konkret im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland) für den gesamten Verkehr gesperrt werden.
Sperre Hahntennjoch
Im gleichen Zeitraum, am 1. August 2026 von 9.45 bis 12 Uhr, wird zum Schutz der Bevölkerung vor möglichem Ausweichverkehr und der Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit zudem die L 246 Hahntennjochstraße für den gesamten Verkehr gesperrt. Eine Umfahrung des Fernpasses über das Hahntennjoch ist damit nicht möglich. Ausnahme: AnrainerInnen, die entlang der Hahntennjochstraße wohnen, können die Straße auch während der festgelegten Sperrzeiten nutzen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen
Warum wird die B 179 Fernpassstraße an den beiden Stellen für zwei Stunden gesperrt?
Grund der Sperren sind zwei angemeldete Versammlungen von Bürgerinitiativen im Bezirk Reutte und im Bezirk Imst. Infolge grundsätzlicher Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes werden die Versammlungen vonseiten der Behörde nicht untersagt.
Warum wird die Fernpassroute nach dem 27. Juni 2026 nochmals am 1. August gesperrt?
Grund der Sperre sind neuerliche angemeldete Versammlungen von Bürgerinitiativen im Bezirk Reutte und im Bezirk Imst. Infolge grundsätzlicher Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes werden die Versammlungen vonseiten der Behörde nicht untersagt.
Wieso soll die Route den ganzen Tag gemieden werden?
Aufgrund des zu diesem Zeitpunkt beginnenden Reiseverkehrs und möglichem vor- und nachgelagerten Verkehr wird empfohlen, am 1. August 2026 den ganzen Tag über die Fernpassroute zu meiden bzw. großräumig zu umfahren.
Ich möchte am 1. August 2026 über den Fernpass von Norden kommend nach Süden (Richtung Italien) bzw. von Süden kommend nach Norden (Richtung Deutschland) fahren. Ist das möglich?
Die Fernpassroute ist zwischen 9.45 und 12 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Aufgrund des zu diesem Zeitpunkt beginnenden Reiseverkehrs und möglichem vor- und nachgelagerten Verkehr wird empfohlen, am 1. August 2026 den ganzen Tag über die Fernpassroute zu meiden bzw. großräumig zu umfahren.
Gibt es Ausnahmen – etwa für AnrainerInnen?
Die Sperren auf der B 179 Fernpassstraße im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland gelten für den gesamten Verkehr. Es gibt keine Ausnahmen für AnrainerInnen. Lediglich Einsatzfahrzeuge dürfen die Sperren passieren.
Wie kann die Sperre umfahren werden?
Sowohl die Fernpassroute als auch das Hahntennjoch sind an diesem Tag von 9.45 bis 12 Uhr gesperrt. Es wird daher empfohlen, großräumig zu umfahren.
Ich wohne/mache Urlaub in der Zugspitz-Region bzw. dem Zwischentoren (Heiterwang, Bichlbach, Lermoos, Ehrwald, Biberwier oder Nassereith) – welche Regelungen gelten?
Die Sperren der B 179 Fernpassstraße betreffen die Bereiche Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland. Zwischen den beiden Sperren (also beispielsweise zwischen Heiterwang und Ehrwald) kann die B 179 Fernpassstraße ohne Einschränkungen genutzt werden. Eine An- oder Abreise aus der Region zwischen den beiden Sperren ist über die B 187 Ehrwalder Straße (Richtung Garmisch-Partenkirchen) oder die L 21 Berwang-Namloser Straße (Richtung Lechtal) möglich.
Ist die Notfallversorgung sichergestellt – können etwa Rettungsfahrzeuge die B 179 Fernpassstraße nutzen?
Die (Notfall-)versorgung der gesamten Region ist sichergestellt. Einsatzfahrzeuge können die Sperren passieren.
Was wird unternommen, um ein Verkehrschaos an diesem Tag zu verhindern?
Seitens der Polizei werden bereits an der Grenze zu Deutschland (Vils/Füssen) Kontrollen durchgeführt und Informationen zur Sperre gegeben. An diesem Tag gelten zudem die Fahrverbote für den Ausweichverkehr (Ortsdurchfahrt Nassereith, L 69 Reuttener Straße Fahrtrichtung Pflach, L 288 Pinswanger Straße Fahrtrichtung Pflach und Zufahrtsstraße Heiterwang in Fahrtrichtung Norden). Zudem wird auch die L 246 Hahntennjochstraße für den Verkehr gesperrt. In Reutte Süd, vor Vils und im Bereich Ehrwald-Schanz werden zudem die Dosierampeln eingesetzt, um den Verkehr flüssig zu halten.
Wie kann ich vom Bezirk Reutte aus Freunde/Familie im Bezirk Imst oder anderen Teilen Tirols besuchen?
Am 1. August 2026 ist die B 179 Fernpassstraße zwischen 9.45 und 12 Uhr im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland für den gesamten Verkehr gesperrt. Es gibt keine Ausnahmen für AnrainerInnen. In diesem Zeitraum – und im besten Fall auch vor- und nachgelagert – muss die Fernpassroute großräumig umfahren werden.
Wie kann ich Freunde/Familie im Bezirk Reutte besuchen?
Am 1. August 2026 ist die B 179 Fernpassstraße zwischen 9.45 und 12 Uhr im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland für den gesamten Verkehr gesperrt. Es gibt keine Ausnahmen für AnrainerInnen. In diesem Zeitraum muss die Fernpassroute großräumig umfahren werden.
Welche Verkehrseinschränkungen gelten im Bezirk Reutte?
Am 1. August 2026 sind die B 179 Fernpassstraße im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland sowie die L 246 Hahntennjochstraße zwischen 9.45 und 12 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Zudem gelten die Fahrverbote für den Ausweichverkehr (L 69 Reuttener Straße Fahrtrichtung Pflach, L 288 Pinswanger Straße Fahrtrichtung Pflach und Zufahrtsstraße Heiterwang in Fahrtrichtung Norden).
Kann ich die Fernpassstraße oder die Hahntennjochstraße mit dem Rad nutzen?
Am 1. August 2026 sind die B 179 Fernpassstraße im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland sowie die L 246 Hahntennjochstraße zwischen 9.45 und 12 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Sperren gelten auch für alle Fahrzeugtypen – also auch Fahrräder.
Gelten die die Fahrverbote für den Ausweichverkehr?
Ja. Die Sommerfahrverbote für den Ausweichverkehr sind auch am Samstag, 1. August 2026, von 7 bis 19 Uhr in Kraft. Das Fahrverbot gilt jeweils für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. In der Region betrifft das konkret folgende Abschnitte:
- Ortsdurchfahrt Nassereith
- L 69 Reuttener Straße Fahrtrichtung Pflach
- L 288 Pinswanger Straße Fahrtrichtung Pflach
- Zufahrtsstraße Heiterwang in Fahrtrichtung Norden
Wieso wird das Hahntennjoch gesperrt?
Die Kapazität der L 246 Hahntennjochstraße ist begrenzt. Aufgrund der engen Kurven und Steigungen kann es bei starkem Verkehr zudem sehr schnell zu massiven Verkehrsverzögerungen kommen. Um aufgrund möglichen Umwegverkehrs ein Verkehrschaos auf der L 246 Hahntennjochstraße zu verhindern und die AnrainerInnen zu entlasten, wird die Straße gesperrt. AnrainerInnen mit Wohnsitz entlang der Hahntennjochstraße können die Straße auch während der Sperrzeiten nutzen.
Ich wohne in der Stadt Imst oder im Lechtal. Darf ich die L 246 Hahntennjochstraße am 1. August 2026 zwischen 9.45 und 12 Uhr nutzen?
Nein. Die Straße ist grundsätzlich für den gesamten Verkehr gesperrt.
Ausnahme: AnrainerInnen, die entlang der Hahntennjochstraße wohnen.
Ich wohne in der Gemeinde Pfafflar. Darf ich die Hahntennjochstraße nutzen, um zu meinem Wohnsitz zu gelangen?
Ja. AnrainerInnen, die entlang der Hahntennjochstraße wohnen, dürfen die Hahntennjochstraße auch während der festgelegten Sperrzeiten nutzen.
Ich habe Fragen zu den Versammlungen (Anreise, Ablauf, Anmeldung etc.) – wohin kann ich mich wenden?
Es handelt sich um Versammlungen, die von Bürgerinitiativen angemeldet wurden. Das Land Tirol steht in keinem Zusammenhang mit den Versammlungen.
Bei Fragen zu den Versammlungen (Teilnahme, Verlauf, Anmeldung, An- und Abreise zur Veranstaltung, etc.) wenden Sie sich an die Veranstalter.
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