Auszeichnung Glanzleistung
Pressemeldung des Landes Tirol vom 13. Mai 2026: Ehrenamt mit Strahlkraft: „Glanzleistungen 2026“ verliehen
Anerkennung für engagierte junge Menschen mit der Auszeichnung „Glanzleistung, das junge Ehrenamt“
Mit der Auszeichnung „Glanzleistung – das junge Ehrenamt“ würdigt das Land Tirol gemeinsam mit dem Land Südtirol und dem Trentino ehrenamtliches Engagement in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Dabei können sowohl Einzelpersonen als auch Projekte ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung wird jährlich vergeben.
Voraussetzungen
1. Einzelpersonen
Es können Einzelpersonen ausgezeichnet werden, die
- mindestens zwei Jahre lang ehrenamtlich und unentgeltlich in einer Organisation, die die Voraussetzungen für die Namhaftmachung von Mitgliedern im Tiroler Jugendbeirat erfüllt, tätig sind bzw. waren
- während eines Zeitraumes von mindestens zwei Jahren maßgeblich das Vereins-/Organisationsleben mitgestaltet sowie bei Angeboten bzw. Maßnahmen entscheidend mitgewirkt oder eine besondere Leistung für den Verein/die Organisation erbracht haben und
- zum Zeitpunkt der Nominierung höchstens 35 Jahre alt sind.
Voraussetzungen für die Namhaftmachung von Mitgliedern im Tiroler Jugendbeirat sind:
- Verein mit Sitz in Tirol, dessen Vereinszweck die Jugendarbeit ist oder
- Einrichtung der verbandsmäßigen Jugendarbeit mit Sitz in Tirol
mit Organisationsstruktur in jeweils mindestens fünf Bezirken.
Einzelpersonen, die bereits die Auszeichnung Glanzleistung erhalten haben, können nicht neuerlich ausgezeichnet werden.
2. Projekte
Es können Projekte ausgezeichnet werden, die
- in überwiegendem Maße ehrenamtlich getragen werden,
- das Miteinander junger Menschen in der Gesellschaft fördern und
- eine über ihre Organisation hinausgehende Signalwirkung haben.
Nicht ausgezeichnet werden können Schulprojekte sowie Projekte, deren Abschluss länger als ein Kalenderjahr vor der Auszeichnung zurückliegt.
Eine eigene Auszeichnung wird für grenzüberschreitende Projekte in der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino vergeben, die zusätzlich zu den oben angeführten Kriterien ein grenzüberschreitendes Zusammenwirken zum Inhalt haben.
Nominierung
Eine Nominierung ist innerhalb des jeweils festgelegten Einreichzeitraumes möglich und erfolgt
- für Einzelpersonen: durch die nominierungsberechtigte Organisation gemäß Punkt 1, die Nominierung muss von einer für die Organisation auf Landesebene zeichnungsberechtigten Person unterfertigt sein
- für Projekte: durch Vereine, Organisationen oder Einzelpersonen.
Für die Nominierung von Einzelpersonen und Projekten steht jeweils ein Online-Formular zur Verfügung.
Verleihung der Auszeichnung
Es kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Auszeichnungen vergeben werden, sodass die Verleihung entsprechend der vorgenommenen Auswahl der Einreichungen erfolgt.
Die Auszeichnung wird Jährlich im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung übergeben. Die Euregio-Regionen Tirol, Südtirol und Trentino wechseln sich hier ab.
Am 13. Mai 2026 verliehen Landeshauptmann und Euregio-Präsident Anton Mattle (Tirol), Landeshauptmannstellvertreter Achille Spinelli (Trentino) und Landeshauptmannstellvertreterin Rosmarie Pamer (Südtirol) die Auszeichnung im Freilufttheater des NOI Techpark in Bozen.
Aus Tirol wurden elf junge Freiwillige sowie zwei ehrenamtlich getragene Projekte im Jugendsektor gewürdigt.
Nähere Infos zu den Geehrten, den herausragenden Projekten und zur feierlichen Verleihung in Bozen sind in der obenstehenden Pressemeldung vom 13. Mai 2026 ersichtlich.