Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Ausschreibung der Prüfung der fachlichen Eignung für das Personenbeförderungsgewerbe

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07.05.2012 - Ausschreibung der Prüfung der fachlichen Eignung für das Personenbeförderungsgewerbe

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Prüfungstermin Mai 2012

KUNDMACHUNG

über die Ausschreibung der Prüfung der fachlichen Eignung für das Personenbeförderungsgewerbe

Gemäß § 6 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen betriebenen Personenbeförderungsgewerbe,(Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr- BZP-VO),  BGBl. Nr.889/1994, wird der Termin für die Prüfung der fachliche Eignung für das Personenbefördeungsgewerbe (für das Taxigewerbe, das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagengewerbe sowie das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagengewerbe, für den Betrieb von Kraftfahrlinien, das Ausflugswagengewerbe und das mit Omnibussen betriebene Mietwagengerwerbe) für die Zeit ab

07. Mai 2012

festgesetzt. Ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss bis spätesten

02. April 2012

beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht, Heiliggeiststraße 7-9,
6020 Innsbruck eingelangt sein. 

Dem Antrag sind anzuschließen:

a) Geburtsurkunde 
b) Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reispass
c) im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen für den Entfall von Teilen der Prüfung die zum Nachweis dieser Voraussetzungen erforderlichen Belege, allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen sowie die hiefür erforderlichen Unterlagen.

Antragsformulare bzw. nähere Informationen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht, 6020 Innsbruck, Landhaus 2, 2. Stock, Zimmer 15 (Telefon 0512/508 2417 oder 2412), erhältlich.

Diese Kundmachung ist rechtsverbindlich!