Grundzüge der Landesverfassung

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Grundzüge der Landesverfassung

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Unsere Demokratie ruht auf 3 Säulen:

Aufgaben des Landes nach der Tiroler Landesordnung
Das Land Tirol hat unter Wahrung des Gemeinwohles die freie Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen zu sichern, die Selbsthilfe der Landesbewohner und den Zusammenhalt aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern und den kleineren Gemeinschaften jene Angelegenheiten zur Besorgung zu überlassen, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden Interesse gelegen und geeignet sind, von ihnen mit eigenen Kräften besorgt zu werden.

Das Land Tirol hat für die geordnete, den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen der Landesbewohner entsprechende Gesamtentwicklung des Landes zu sorgen, wobei der Schaffung und Erhaltung von ausreichenden Arbeits- und Wohnmöglichkeiten ein besonderer Stellenwert zukommt. Das Land Tirol hat für den Schutz und die Pflege der Umwelt, besonders die Bewahrung der Natur und der Landschaft vor nachteiligen Veränderungen, zu sorgen.

Das Land Tirol hat die freie Entfaltung der Wirtschaft unter Wahrung der Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft zu fördern.

Das Land Tirol hat seine erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten grundsätzlich auf solche Unternehmen zu beschränken, die einem Gemeinschaftsbedarf entsprechen und deren Ausübung durch andere nicht zweckmäßiger ist.

Bei der Besorgung der Aufgaben des Landes Tirol ist nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit vorzugehen. Die angewandten Mittel müssen den Zielen angemessen sein.