Geschichte über die Entwicklung der Landesgesetzgebung

Von den Landschaften / Landständen bis zum Landtag
Die Tiroler Landstände, der heutige Landtag, sind eine Einrichtung der Tiroler Verfassung, die mit Ansätzen bis zur Gründung des Landes unter Graf Meinhard II. (1258 - 1295 ) zurückreicht und durch den großen Freiheitsbrief vom 28. Jänner 1342 ihre schriftliche Festlegung fand. Diese demokratische Institution, zu der in Tirol mit der hohen Geistlichkeit, dem Adel und den Bürgern auch die Bauern gehörten, kontrollierte den Landesfürsten und seine Regierung, schuf Gesetze und bewilligte Steuern. Sie war Träger der politischen Macht bis sie 1848 von den politischen Parteien abgelöst wurde.
Als im Jahre 1293 Graf Meinhard II. eine neue Gerichtsordnung für die Grafschaft "Botzen" erließ, musste er sich die Zustimmmung der Stände einholen. Dies ist die erste Erwähnung einer landtagsähnlichen Einrichtung in Tirol. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts kam es dann zur Entwicklung der Landtage im eigentlichen Sinn.
Anlässlich der Übergabe Tirols an die Habsburger durch Margarethe Maultasch an Rudolf IV., dem Stifter, im Jahre 1363 kommt erstmals der Name Landschaft als zusammenfassender Begriff für die Vertreter des gesamten Volkes (auch Landstände), die dieser Übergabe an Österreich zugestimmt haben, vor. Rudolf der Stifter schreibt hocherfreut an den Dogen von Venedig, dass alle Tiroler dem Vertrag zugestimmt haben.
Im 15. Jahrhundert wurden zahlreiche Landtage gehalten, oft mehrere in einem Jahr. Auch in den folgenden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts gab es noch viele entscheidende Landtage.
Im 17. Jahrhundert, als in Österreich der Absolutismus der Fürsten einen Höhepunkt erreichte und die Stände ausschaltete, konnten die Tiroler die Rechte ihrer Landstände mit Mut und Ausdauer bewahren. Es kam nach 1650 nur selten zur Einberufung des gesamten Landtages, an dessen Stelle sogenannte Ausschusslandtage traten. Von 1665 bis 1720 wurden nur zehn große Landtage abgehalten.
Kaiserin Maria Theresia und Kaiser Josef II. betrachteten die Landstände als Hindernis für ihre Reformen. Erst unter Kaiser Leopold II. wurden in Tirol die Landstände wieder hergestellt und zu einem Landtag einberufen. Kaiser Franz I. schränkte jedoch die Stellung des Landtages ein.
Eine ausdrückliche Aufhebung der alten Tiroler Landesfreiheiten von 1342 und 1406 erfolgte durch Bayern im Jahre 1808. Die neue Verfassung, die Kaiser Franz 1816 dem Land Tirol verlieh, ließ von der Verfassung von 1342 und ihren Grundsätzen nicht mehr viel übrig.
Als im Jahre 1848 das absolute Regierungssystem zusammenbrach, trat im Juni der Tiroler Landtag zu Innsbruck wieder zusammen und erneuerte die Landesverfassung. Ende 1851 kehrte man zum Neoabsolutismus zurück. Die tirolische Landesverfassung wurde außer Kraft gesetzt. Mit der Verfassung des sogenannten Oktoberdiploms von 1860 kehrte Österreich zur konstitutionellen Regierungsform zurück. Nach dem 1. Weltkrieg konstituierten sich die deutsch-tirolischen Reichsrats- und Landtagsabgeordneten zur Tiroler Nationalversammlung und setzten als Vollzugsorgan den "Tiroler Nationalrat" ein. Am 8. November 1921 wurde eine neue Tiroler Landesordnung geschaffen, die als Organ der Gesetzgebung den Landtag beinhaltet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde am 15. Juni 1946 eine neue Tiroler Landesordnung beschlossen. Diese Zusammenfassung zeigt, dass in Tirol schon vor rund 600 Jahren das Recht des Volkes, die Geschicke seines Landes mitzubestimmen, seinen Anfang genommen hat.

