Geschichte über die Entwicklung der Landesgesetzgebung
Kurzfassung über die Geschichte der Entwicklung der Landesgesetzgebung
Die Tiroler Landstände, der heutige Landtag, gehen als Einrichtung der Tiroler Verfassung bis auf Graf Meinhard II. (1258-1295) zurück. Schriftliche Festlegung im großen Freiheitsbrief vom 28.1.1342. Zu den Landständen zählten die hohe Geistlichkeit, Adel, Bürger und Bauern.
Der Name "Landschaft" für Landstände kommt erstmals 1363 im Übergabevertrag Tirols an die Habsburger 1363 vor.
Im 15. und 16. Jahrhundert wurden noch viele Landtage abgehalten, während es nach 1650 nur noch selten zur Einberufung des gesamten Landtages kam. Im Zeitalter des Absolutismus wurde der Landtag überhaupt nicht einberufen, erst wieder 1790. Nach den Napoleonischen Kriegen wurden die Landstände 1816 wieder zugelassen. Erst mit der Verfassung von 1848 erwachte der Landtag wieder zu kraftvollem Leben, jetzt aber als Volksvertretung durch die gewählten Parteien.
Am 8. November 1921 wurde nach dem 1. Weltkrieg in der neuen Tiroler Landesordnung der Landtag als Organ der Gesetzgebung bestimmt und am 15. Juni 1946 nach dem 2. Weltkrieg abermals eine neue Tiroler Landesordnung beschlossen.
Langfassung der Geschichte der Landesgesetzgebung
