In der ersten Sitzung (konstituierenden Sitzung) haben die neuen Abgeordneten in die Hand des bisherigen Präsidenten die Beachtung der Bundesverfassung, der Landesverfassung, der sonstigen Bundes- und Landesgesetze sowie die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu geloben.
Sodann wählt der Landtag den Präsidenten des Tiroler Landtages und die zwei Vizepräsidenten. Der neu gewählte Präsident übernimmt nach seiner Angelobung den Vorsitz und führt die Wahl der Landesregierung (Landeshauptmann, zwei Landeshauptmann-Stellvertreter und die zusätzlichen höchstens fünf Landesräte - derzeit vier) sowie der fünf vom Land Tirol zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Bundesrates durch. Vor dem Antritt ihres Amtes haben der Landeshauptmann in die Hand des Landtagspräsidenten die Beachtung der Landesverfassung, der Bundesgesetze und der sonstigen Landesgesetze sowie die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, die weiteren Mitglieder der Landesregierung in die Hand des Landeshauptmannes die Beachtung der vorher genannten Vorschriften und zusätzlich der Bundesverfassung zu geloben.
![]() | Der von den Abgeordneten gewählte Landeshauptmann Günther Platter wird von Landtagspräsident DDr. Herwig van Staa in der konstituierenden Sitzung des Tiroler Landtages am 1. Juli 2008 angelobt. | ||
Zusätzlich gelobt der Landeshauptmann die Beachtung der Bundesverfassung in die Hand des Bundespräsidenten.


