Aktuelle Berichte
In der letzten Sitzung des Finanzkontrollausschusses des Tiroler Landtages am 12. Juni 2013 wurden folgende Berichte des Landesrechnungshofes vom Direktor präsentiert und vom Finanzkontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.
10 Jahre Landesrechnungshof
Und ein neues Gesetz
Am 1. März 2013 feiert der Landesrechnungshof (LRH) von Tirol sein 10-jähriges Bestehen. Mit dem Übergang von einem Kontrollamt zu einem Rechnungshof hat sich der LRH als unabhängige und objektive Instanz von einem reinen Kontrollorgan zu einer Beratungseinrichtung – eine Art Consultingfunktion - erweitert. Die Transparenz und Wirksamkeit seiner Arbeit wurde durch die Veröffentlichung der Berichte auf der Homepage des LRH verstärkt.
In den letzten 10 Jahren LRH hat er mit über 130 Berichten wesentlich dazu beigetragen die Qualität der Landesverwaltung zu verbessern. Seine Empfehlungen hat die Landesverwaltung zu rd. 85 % umgesetzt, womit er die Beratungsfunktion eindeutig unter Beweis gestellt hat. Diese Qualität des LRH zeigt sich auch in vielen Medienberichten pro Jahr die einen direkten oder indirekten Bezug zum LRH haben.
Eine Aufgabe der sich in den letzten Jahren fast alle Kontrolleinrichtungen in Europa verschrieben haben, ist die Korruptionsbekämpfung. Obwohl der LRH keine polizeilichen Befugnisse besitzt, leistet er in der Analyse von Aufbau- und Ablaufstrukturen auf diesem Gebiet wertvolle Dienste. Auf diese Weise wirken Kontrolleinrichtungen grundsätzlich korruptionsdämpfend.
„Kontrolliert“ wird in Tirol seit über 500 Jahren; seit 1921 gibt es ein Kontrollrecht des Tiroler Landtages. Dieser hat die Bestimmungen für sein Kontrollorgan - den LRH - immer wieder den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Ein großer Wurf gelang dem Tiroler Landtag im November 2012 mit der Novelle der Tiroler Landesordnung 1989
. Der LRH ist nun ermächtigt auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner (in Tirol derzeit 272 Gemeinden) zu prüfen. Die einfach-gesetzliche Regelung hiezu beschloss der Tiroler Landtag im Jänner 2013.
Eine weitere Bestimmung betrifft die Funktionsdauer des/der DirektorIn, die künftig einmalig auf zwölf Jahre begrenzt ist. Damit wird die Unabhängigkeit des LRH verstärkt. Beide Gesetze wurden „einstimmig“ beschlossen, was ebenfalls das hohe Vertrauen des Tiroler Landtages in seine Einrichtung unter Beweis stellt. Der LRH wird weiterhin bestrebt sein, dieses Vertrauen zu rechtfertigen.



