Ziele, Organisation, Prüfung

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Ziele, Organisation, Prüfung

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Ziele

Ziele der Gebarungskontrolle sind die Minimierung der Ausgaben, der optimale Einsatz der öffentlichen Mittel und die Erhöhung des Nutzens. Um diese Ziele erreichen zu können, legt der Landesrechnungshof besonderen Wert auf eine zeitnahe Berichterstattung und eine Gesamtbeurteilung; nicht jedoch auf eine reine Mängelberichterstattung. Die Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofs sind immer Bestandteil der Berichte.

In den Berichten werden Möglichkeiten der Vermeidung oder Verminderung von Ausgaben oder der Erzielung oder Erhöhung von Einnahmen aufgezeigt, auf die Ursachen festgestellter Mängel eingegangen und Vorschläge für die Beseitigung von Mängeln zu erstattet.

Der Landesrechnungshof erfüllt auch eine Consultingfunktion. Dazu werden vermehrt Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt. Durch organisatorische Änderungen der Verwaltungsabläufe können dabei oftmals erhebliche Einsparungspotenziale aufgezeigt werden.

Organisation

Der Landesrechnungshof wird vom Direktor geleitet. Er wird vom Landtag bestellt und untersteht dem Präsidenten des Landtages.

Ihm stehen derzeit mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite, wovon 2 im Sekretariat und der Rest als Prüferinnen und Prüfer tätig sind.  

Prüfungsablauf

Die Ergebnisse einer Prüfung werden vorerst in einem Rohbericht zusammengefasst und der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt. Dieser steht es frei, sich innerhalb von sechs Wochen zu äußern. Nach Einarbeitung der Regierungsstellungnahme wird der Endbericht dem Landtag übermittelt. Gleichzeitig erhalten die Landesregierung, die Landtagsklubs und die geprüfte Stelle einen Endbericht.

Im Landtag werden die Berichte im Finanzkontrollausschuss behandelt. Dieser hat dem Hohen Haus den Tätigkeitsbericht, den Bericht über den Rechnungsabschluss und die Berichte nach einem Prüfauftrag (Sonderprüfung) vorzulegen. In allen übrigen Fällen steht es dem Finanzkontrollausschuss frei, dem Landtag einen Bericht vorzulegen.

Die Berichte können Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge enthalten, die nach Auffassung des Landesrechnungshof bedeutsam sind. Solche werden in einem Bericht besonders gekennzeichnet. Die Landesregierung hat innerhalb eines Jahres nach Behandlung eines Berichtes im Finanzkontrollausschuss über die zu solchen Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen getroffenen Maßnahmen zu berichten oder gegebenenfalls darzustellen, warum diesen nicht Rechnung getragen worden ist.