Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Landesgesetz

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AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3012
Fax+43 (0)512 508 3005
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Landesgesetz

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Werdegang eines Landesgesetzes

Wer bringt die Gesetzwerdung in Gang?


A. Mindestens vier Mitglieder des Landtages, ein Klub oder ein Ausschuss stellen einen Gesetzesantrag.

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B. Im Auftrag der Landesregierung erarbeiten die entsprechende Fachabteilung und die Rechtsabteilung einen Gesetzesentwurf aus.
Die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sowie die hiezu eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier: Mehr

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C. Volksbegehren (Gesetzesantrag) unterstützt von wenigstens 7.500 Stimmberechtigten oder eingebracht von wenigstens 40 Gemeinden oder durch die Landeshauptstadt Innsbruck

Jeder Gesetzesantrag aufgrund eines Volksbegehrens ist von der Landesregierung dem Landtag vorzulegen

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