Werdegang eines Landesgesetzes
Wer bringt die Gesetzwerdung in Gang?
A. Mindestens vier Mitglieder des Landtages, ein Klub oder ein Ausschuss stellen einen Gesetzesantrag.
B. Im Auftrag der Landesregierung erarbeiten die entsprechende Fachabteilung und die Rechtsabteilung einen Gesetzesentwurf aus.
Die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sowie die hiezu eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier: Mehr
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C. Volksbegehren (Gesetzesantrag) unterstützt von wenigstens 7.500 Stimmberechtigten oder eingebracht von wenigstens 40 Gemeinden oder durch die Landeshauptstadt Innsbruck
Jeder Gesetzesantrag aufgrund eines Volksbegehrens ist von der Landesregierung dem Landtag vorzulegen

