Der Landtagspräsident beruft den Landtag zu den (zumeist zweitägigen) Sitzungen ein.
Planmäßig finden derzeit Sitzungen im Februar, März, Mai, Juli, Oktober, November und Dezember statt. In der Zeit zwischen dem 10.7. und 10.9., sowie zwischen dem 23.12. und 8.1. finden keine Sitzungen statt (sitzungsfreie Zeit). Aus dringendem Anlass kann jedoch der Landtagspräsident auch während dieser Zeit den Landtag zu einer Sitzung einberufen.
Stellen wenigstens zehn Abgeordnete oder die Landesregierung unter Angabe der Tagesordnung einen Antrag auf Einberufung einer Sitzung, so hat der Landtagspräsident binnen einer Woche zu einer außerplanmäßigen Sitzung einzuladen. Der Beginn der Sitzung ist auf einen Tag innerhalb von zwei Wochen nach dem Einlangen des Antrages bei der Landtagsdirektion festzulegen.
Die Sitzungen des Landtages sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn es der Präsident oder mindestens ein Fünftel der anwesenden Abgeordneten verlangt und vom Landtag mit einfacher Mehrheit in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wird.


