DDr. Herwig van Staa

"Der Tiroler Landtag hat in der Tiroler Landesordnung 1989 für alle rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger den Landesvolksanwalt eingerichtet. Der Landesvolksanwalt wird als Organ des Tiroler Landtages tätig und ist von der Landesregierung unabhängig. Seine Aufgaben liegen in der Beratung und in der Entgegennahme von Beschwerden über die Verwaltung.
Unsere Rechtsordnung sieht zwar eine Reihe von Rechtsschutzmöglichkeiten (z.B. Berufungen oder Beschwerden an die Gerichtshöfe) zur Verfolgung eigener Rechtsansprüche vor. Trotzdem fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung gegenüber ausgeliefert. Der Volksanwalt soll helfen, diesen Eindruck zu beseitigen. Der Landesvolksanwalt ist eine Institution, die ergänzend zum bestehenden Rechtsschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch dem Einzelnen beistehen soll. Er ist in erster Linie dazu berufen, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes einen verbesserten Zugang zum Recht zu verschaffen.
Mit diesen Web-Seiten möchten wir Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, ob und wie Sie die Hilfe des Landesvolksanwaltes in Anspruch nehmen können."

