Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Wie hilft der Landesvolksanwalt?

[ Kontakt ]

AdresseMeraner Straße 5
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3052
Fax+43 (0)512 508 3055
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Wie hilft der Landesvolksanwalt?

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Wofür ist der Landesvolksanwalt zuständig:
Der Landesvolksanwalt hat in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung jedermann auf Verlangen Rat zu erteilen und Beschwerden entgegenzunehmen. Insofern ist er für jene Rechtsbereiche zuständig, mit denen das Amt der Tiroler Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften, der Stadtmagistrat Innsbruck sowie sämtliche Gemeinden Tirols befasst sind. Der Landesvolksanwalt hat jede Beschwerde unverzüglich zu prüfen und bei der zuständigen Stelle auf Aufklärung oder Abhilfe hinzuwirken und das Ergebnis seiner Maßnahmen dem Beschwerdeführer ehestmöglich mitzuteilen. Er ist also eine Einrichtung der Verwaltungskontrolle zum Schutz der Bürger vor Fehlverhalten von Ämtern und Behörden.

Wofür ist der Landesvolksanwalt nicht zuständig:
Nicht zuständig ist der Landesvolksanwalt für Verwaltungsangelegenheiten, die sich auf Bundesdienststellen (z.B. Finanzamt, Vermessungsamt) beziehen, für Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit (Strafrecht, Zivilrecht) sowie für Rechtsfragen und Probleme im Verhältnis mit privaten Versicherungen und Geldinstituten. Hilfestellung in diesen Fällen

Der Landesvolksanwalt ist unabhängig:
Der Landesvolksanwalt ist ein Organ des Landtages, nur diesem verantwortlich und von der Landesregierung unabhängig. Er hat dem Landtag jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen.

Behindertenansprechpartner:
Mit Beschluss des Tiroler Landtages im Oktober 1999 wurde ein Behindertenansprechpartner eingerichtet. Hier erhalten Behinderte und deren Angehörige Rat und Hilfe.

Der "Euro-Ombudsman":
Auf europäischer Ebene besteht die Einrichtung des Europäischen Bürgerbeauftragten Externer Link, dessen Funktion derzeit von Prof. Dr. P. Nikiforos Diamandouros ausgeübt wird.