Begutachtungsverfahren - Aussendung des Entwurfes an Kammern und sonstige Stellen.
Die Landesregierung beschließt den überarbeiteten Entwurf als Regierungsvorlage an den Landtag.
Die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sowie die hiezu eingelangten Stellungnahmen finden Sie hier: Mehr
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