Beratungen in den Ausschüssen des Landtages und Bericht mit Antrag an das Plenum oder unmittelbare Behandlung im Landtag im Falle der Dringlichkeit.
Debatte sowie Beschlussfassung im Plenum
Der Landtagspräsident beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzesbeschlusses - Gegenzeichnung durch den Landeshauptmann

