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Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem dürfen auch österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland - längstens für zehn Jahre - vom Wahlrecht mittels Wahlkarte Gebrauch machen.

Passives Wahlrecht

Wählbar zum Tiroler Landtag ist jeder zum Landtag Wahlberechtigte, der spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Wahlen Externer Link der letzten Jahre im Detail sowie eine Übersicht der Mandatsverteilung seit 1945 (pdf 212 KB).