Behördenwegweiser

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E-Government

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Was bedeutet E-Government? 

Der Begriff E-Government setzt sich aus den beiden Wörtern "electronic" (= elektronisch) und "Government" (= Verwaltung) zusammen und steht als Synonym für eine moderne Verwaltung, die die Möglichkeiten neuer Kommunikations- und Informationstechniken (IKT) zur Information über und zur Erledigung von Verwaltungsverfahren einsetzt.

Je nach Kommunikationspartner wird unterschieden, um welche Form des E-Governments es sich handelt. 
Behördenwege, die von den BürgerInnen elektronisch abgewickelt werden können, werden als Kommunikation von Behörde zu BürgerIn "G2C" (government to citizen) definiert.
Verwaltungsbehörden arbeiten untereinander heutzutage meist auf elektronischem Weg, dies wird als "G2G" (government to government) bezeichnet.

Ein zentrales Service des E-Government, das Ihnen den sicheren elektronischen Zugang zur Behörde bietet, sind unsere

Online-Formulare (direkt)
Informationen zu Online-Formularen

Online-Formulare bieten einige Vorteile für Sie:

  • Keine unnötigen Amtswege (keine Anreise, keine Wartezeiten, keine Parkplatzsuche...)
  • Sicherheit des Einlangens durch Eingangsbestätigung
  • keine Bindung an Parteienverkehrszeiten
  • einfachere und schnellere Informationen im Verfahren
  • kein Gang zum Postamt für eingeschriebene Briefsendungen
  • keine Portogebühren
  • Mitsenden von bis zu 5 Anlagen (Pläne, Fotos, Unterlagen...) bis max. je 2 MB möglich, siehe zulässige Dateiformate 

 


Weitere Informationen:

Amtssignatur Externer Link des Landes Tirol

EAP Externer Link (Einheitlicher Ansprechpartner) gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie

Hier gelangen Sie zu E-Government-Anwendungen 

Nützliche Links zum Thema E-Government

Open Government Data Externer Link

Bei Fragen und Anregungen zum Thema E-Government wenden Sie sich bitte an E-Mailegovernment@tirol.gv.at