
Ziele
- Besinnung auf die Kernaufgaben des Landes Tirol
- Schaffung schlanker Organisationsstrukturen
- Optimierung der Verfahrensabläufe
- Konzentration der Zuständigkeiten auf eine Behörde/Organisationseinheit
- Aufhebung entbehrlich gewordener Rechtsvorschriften
- Verbesserung der Transparenz, Verständlichkeit und Akzeptanz der Landesrechtsordnung
- Rechtssicherheit für Bürger/Wirtschaft/Verwaltungen durch Rechtsbereinigung
- Verständlichkeit der Gesetzes- und Behördensprache
- Deregulierung zur Standortsicherung im globalisierenden Wirtschaftsraum
- Erhöhung des Dispositionsspielraums der Landesverwaltung durch frei werdende Ressourcen
- Aufgabe traditioneller Verwaltungsaufgaben, sofern geänderte Umstände dies rechtfertigen
- Suche nach Alternativen zur staatlichen Verwaltung
- Herbeiführung eines klaren politischen Auftrages und Pflege eines konsensualen Miteinanders für das Gelingen der Aufgabenreform
- Deregulierung und Aufgabenreform kann nicht "von oben herab" verordnet werden, sondern benötigt Akzeptanz und Multiplikatoren
- Neupositionierung der GruppenvorständInnen als hierarchische Planungs-, Steuerungs- und Leitungsebene; sie sollen bewährte betriebswirtschaftliche Methoden einsetzen und durch Stabsstellen unterstützt werden
- Beschränkung des Deregulierungspotentials primär auf den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes (Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung), da Reformbemühungen in der mittelbaren Bundesverwaltung und bei EU-Recht praktisch aussichtslos sind
Instrumente
Für die Ausarbeitung neuer Regelungen sollen folgende Instrumente erarbeitet bzw. eingesetzt werden:
- Erstellung eines Leitbildes für die Ausarbeitung von Normen nach bestimmten Kriterien (Handlungsbedarf, Alternativen, Auswirkungen, Regelungsumfang, Geltungsdauer, Bürgernähe, Standortsicherung, Kosten usw.)
- Verbindliches Vorverfahren bei Neuerlassung von Normen (Herstellung des Einvernehmens zwischen dem ressortzuständigen Regierungsmitglied und dem/der PersonalreferentIn)
- Zieldefinitionen in jedem Landesgesetz und jeder Verordnung für spätere Evaluierung und Folgenabschätzung
Für die Aufgabenkritik sind folgende Instrumente einzusetzen:
- Benennung eines Deregulierungsbeauftragten je Organisationseinheit durch die Gruppen im Amt der Landesregierung
- Fragenkatalog für die Überprüfung geltender Normen
- "Zweck"-Kritik: "Besorgen wir die richtigen Aufgaben?"
- "Verfahrens"-Kritik: "Besorgen wir die Aufgaben richtig?"
- Wer soll die Leistung erbringen (Landesverwaltung, Ausgliederung auf Eigengesellschaften, Auslagerung auf nichtstaatliche Träger)
- Evaluierung der Ergebnisse, d.h. Durchführung der Aufgabenkritik zwischen Politik und Führungskräften;
- Anpassung der rechtlichen, organisatorischen und budgetären Grundlagen;
- Wiederholung der Aufgabenkritik alle 5 Jahre.
Als Deregulierungsinstrumente sind denkbar:
- Regelungsverzicht, Verfahrensverzicht, Verfahrensvereinfachungen, Verringerung der Regelungsdichte, Deregulierung durch zusätzliche Regulierung, Rechtsbereinigung/Verwaltungsreformgesetz
- Bedachtnahme auf den sog. "Raschauer-Bericht" und auf die Ergebnisse des Österreich-Konvents
- Implementierung einer "Kummerseite mit Vereinfachungsvorschlägen" für die Bevölkerung/Wirtschaft/Gemeinden/Selbstverwaltungskörper auf der Homepage des Landes
Aktuelle Projekte
- Leistungskatalog
- A3 Pilotphase
- Fuhrparkmanagement
Abgeschlossene Projekte
- Elektronisches Dienstreisemanagement
Andere Projekte
- Neupositionierung der Gruppenvorstände


