Förderungen für Familien
Von Bund und Land werden unterschiedliche Förderungen für Familien angeboten. Hier finden Sie eine Übersicht. Bitte beachten Sie auch die Förderungen für SchülerInnen und klicken Sie hier!
Familienförderungen (Land Tirol)
In Tirol wurden die Einkommensgrenzen für Familienförderungen mit 1. Jänner 2023 erhöht. Diese sind wie folgt geregelt (Hinweis: Es handelt sich dabei um Netto-Beträge):
- Personenanzahl: 2
- „Einkommensgrenze I“: 1.900 Euro (bisher 1.600 Euro)
- „Einkommensgrenze II“: 2.200 Euro (bisher 1.900 Euro)
- Personenanzahl: 3
- „Einkommensgrenze I“: 2.400 Euro (bisher 2.100 Euro)
- „Einkommensgrenze II“: 2.700 Euro (bisher 2.400 Euro)
- Personenanzahl: 4
- „Einkommensgrenze I“: 2.800 Euro (bisher 2.500 Euro)
- „Einkommensgrenze II“: 3.100 Euro (bisher 2.800 Euro)
- Personenanzahl: 5
- „Einkommensgrenze I“: 3.200 Euro (bisher 2.900 Euro)
- „Einkommensgrenze II“: 3.500 Euro (bisher 3.200 Euro)
- Personenanzahl: 6
- „Einkommensgrenze I“: 3.600 Euro (bisher 3.300 Euro)
- „Einkommensgrenze II“: 3.900 Euro (bisher 3.600 Euro)
Jedes weitere Kind: 400 Euro
Kinderbetreuungszuschuss (Land Tirol)
Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Kinder- und Schülerhorte wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten.
Kindergeld Plus (Land Tirol)
Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt seit 1. Jänner 2023 je nach Einkommen bis zu 550 Euro (vorher: bis zu 500 Euro). Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.
Schulkostenbeihilfe (Land Tirol)
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 200 Euro (die Einkommensgrenzen werden mit 1. September 2022 erweitert). Es muss ein Antrag gestellt werden! Förderanträge zur Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen. Die Schulkostenbeihilfe kann per Online-Formular beantragt werden.
Mehrlingsgeburtenzuschuss (Land Tirol)
Ziel der Förderung ist, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen. Die Höhe der Förderung liegt seit 1. Jänner 2023 bei der Geburt von Zwillingen bei 660 Euro (vorher: 600 Euro), bei der Geburt von Drillingen bei 990 Euro (vorher 900 Euro) und für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um 300. Es muss ein Antrag gestellt werden! Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.
Tiroler Familienpass/Euregio Family Pass (Land Tirol)
Der Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass ist eine kostenlose Berechtigungskarte, mit der in Tirol ansässige Familien bei ausgewählten VorteilsgeberInnen Ermäßigungen und Vergünstigungen in der gesamten Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino erhalten – vom Schwimmbad bis zum Museumsbesuch, von der Sommerrodelbahn bis zum Klettergarten.
Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen (Bund)
Als weitere langfristige Entlastung wurde die sogenannte Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen umgesetzt. Diese ist erstmals mit Jänner 2023 in Kraft getreten. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht. Für das Jahr 2024 erhalten die Familien in Österreich durch die Valorisierung 9,7 Prozent mehr. Das sind bis zu 2.200 Euro mehr pro Jahr.
Informationen zu den konkreten Sozialleistungen sind auf der Seite Valorisierung der Sozialleistungen (→ BMSGPK) verfügbar.
Informationen zu den Familienleistungen sind am Familienportal (→ BKA) verfügbar.
Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag (Bund)
Familienbonus Plus:
Der Familienbonus Plus steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird und kann ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragt werden. Der Familienbonus Plus beträgt ab Jänner 2024 monatlich 166,68 Euro (2.000 Euro jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ab Jänner 2024 ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 58,34 Euro monatlich zu, wenn für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird (jährlich somit 700 Euro).
Kindermehrbetrag:
AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen erhalten einen Anspruch auf den Kindermehrbetrag als Negativsteuer, sofern das Einkommen und damit auch die Einkommensteuer so niedrig ist, dass kein Anspruch auf den Familienbonus besteht. Im Jahr 2024 erhöht sich der Kindermehrbetrag von 550 auf 700 Euro pro Jahr und Kind. Damit der Kindermehrbetrag im Steuerbescheid berücksichtigt werden kann, müssen Sie in der Arbeitnehmerveranlagung bestätigen, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Familienbeihilfe (Bund)
Jede Familie mit Lebensmittelpunkt in Österreich hat ein Recht auf die Familienbeihilfe. Diese beträgt je nach Alter des Kindes zwischen 132,3 Euro und 191,6 Euro pro Monat und erhöht sich bei mehreren Kindern. Bei Geburt eines Kindes wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt – sie kann in anderen Fällen auch beim Finanzamt (vor Ort und online) beantragt werden. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt 67,8 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.
Weitere Leistungen für Familien (Bund)
Hier finden Sie eine Übersicht zahlreicher Unterstützungsleistungen für Familien vonseiten des Bundes: Familienbeihilfe, Familienzeitbonus, Kinderbetreuungsgeld, Absetz- und Freibeträge für Familien, Familienhärteausgleich, Familienhospizkarenz-Härteausgleich sowie Beihilfen und Unterstützungen der Bundesländer für einkommensschwächere Familien. Hier eine Zusammenfassung der bereits gesetzten Maßnahmen im Zuge der Teuerungen:
Familienhärteausgleich
(Überbrückungshilfen) Befindet sich eine Familie unverschuldet in einer finanziellen Notsituation, die durch ein besonderes Ereignis (beispielweise Krankheit, Behinderung oder Todesfall) ausgelöst wurde, so kann mittels Antragsformular um Unterstützung aus dem Familienhärteausgleichsfonds
angesucht werden. Dabei handelt es sich um eine Überbrückungshilfe zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation. Sie haben Fragen zum Familienhärteausgleich? Informationen erhalten Sie beim Familienservice des Bundesministeriums unter 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr) sowie auf der Website des Bundes.
Familienzeitbonus
Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ in Höhe von 52,46 Euro täglich (somit rund 1.600 Euro) vorgesehen.
Schulbuchaktion
Damit alle SchülerInnen mit den notwendigen Lehrbüchern für das jeweilige Schuljahr ausgestattet sind, übernimmt der Bund einen Großteil der Kosten für Schulbücher. Eltern bezahlen jeweils einen kleinen Selbstbehalt.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe
SchülerInnen und Lehrlinge, die Familienbeihilfe erhalten, werden bei den anfallenden Kosten für Öffi-Tickets unterstützt. In Tirol gibt es dafür die kostengünstigen SchulPlus-Tickets und LehrPlus-Tickets oder die regulären Schulund Lehrtickets, die den Weg von zuhause zur Schule bzw. Lehrstätte umfassen. Der Selbstkostenbeitrag beträgt 19,60 Euro für das gesamte Schuljahr.
Weitere Informationen und Beratung, unter anderem auch über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, finden Sie unter www.bundeskanzleramt.gv.at/familie.
Anti-Teuerung Kinderzuschuss
Der „Anti-Teuerung Kinderzuschuss" in Höhe von 60 Euro pro Monat geht an Familien, in denen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage bezogen wird bzw. an Alleinerziehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 2.000 Euro sowie Sozialhilfeempfänger mit Kindern. Die Überweisung des Kinderzuschusses erfolgt automatisch bis Ende 2024. Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlungen des Bundes erfolgen dabei zeitverzögert - im September für den Juli, im Oktober für den August etc, da der Anspruch jeweils neu geprüft wird.
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung wird im Jahr 2024 von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt.