11.09.2012 - Keine Untersagung durch die Bezirkshauptmannschaft (BH) Schwaz gibt es für die vom Transitforum angezeigte Bürgerversammlung am Freitag, den 28. September 2012 auf der A 12 Inntalautobahn. Die Autobahn wird im Zeitraum 11 bis 23 Uhr zwischen Vomp und Schwaz in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
„Wir haben alle Interessen sorgfältig geprüft. Aus Sicht der Behörde gibt es auch angesichts der angebotenen Begleitmaßnahmen keinen triftigen Grund, die Versammlung zu untersagen“, begründet der Schwazer Bezirkshauptmann Karl Mark die Entscheidung der BH. Bereits im Jahr 2003 habe der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das Recht auf freien Warenverkehr innerhalb der EU durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit beschränkt werden kann. Auch sei keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu erwarten. Für Einsatzfahrzeuge wie Polizei, Rettung oder Feuerwehr muss allerdings ständig eine Fahrbahn frei bleiben.
Wie bereits in der Vergangenheit werden sich BH und Exekutive gemeinsam bemühen, durch umfassende Information der Öffentlichkeit und der Wirtschaft im In- und Ausland die Auswirkungen der Autobahnsperre so gering wie möglich zu halten. An einem detaillierten Verkehrssicherheits- und an einem Umleitungskonzept wird derzeit gearbeitet. Dabei kann man auf Erfahrungswerte aus dem Jahr 2005 zurückgreifen. Versammlungsort- und Versammlungsdauer waren mit der nunmehr angemeldeten Bürgerversammlung identisch.<xml></xml>
Für den Schwerverkehr wird es die Möglichkeit des großräumigen Ausweichens über die A 10 Tauernautobahn, die A 9 Phyrnautobahn oder über die Schweiz und Frankreich geben. Nach der teilweisen Öffnung der Brennerbahn kann ein Teil des Güterverkehrs auch über die „RoLa“ abgewickelt werden. Der verbleibende Schwerverkehr wird auf dem Pannenstreifen aufgestaut. Für Pkw werden lokale Umleitungen eingerichtet. Der Pkw-Verkehr Richtung Osten wird voraussichtlich in Vomp abgeleitet, der Verkehr Richtung Westen in Schwaz.
Der Autobahnbetreiber ASFINAG akzeptiert die Entscheidung der zuständigen Behörde und unterstützt im Rahmen der Einsatzleitung die Behörden und Exekutive mit zahlreichen Maßnahmen zur Absicherung des Verkehrs, der Verkehrsführung sowie der Kundeninformation hinsichtlich Umleitung. Aufgrund der Sperre sind am 28. September gravierende verkehrliche Auswirkungen durch Rückstaus sowie die Anhaltung des Schwerverkehrs auf der Autobahn zu erwarten. Aus Sicht des Verkehrsflusses im Interesse der Kunden schätzt die ASFINAG die zwölfstündige Sperre deswegen als kritisch ein.



