09.12.2010 - „Der Zusammenschluss der Skigebiete Schlick und Axamer Lizum scheitert derzeit am Naturschutz, nicht an den Seilbahngrundsätzen.“ Das stellt Raumordnungslandesrat Christian Switak klar.
Die Kalkkögel stehen seit 1983 unter Schutz. Die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung ist in Ruhegebieten aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Demzufolge ist ein Ruhegebiet auch in den Seilbahngrundsätzen ein Ausschlusskriterium für den weiteren Ausbau oder den Zusammenschluss von Skigebieten. Grundsätzlich werde aber jedes Projekt im Einzelfall geprüft und bewertet. „Der Zusammenschluss zwischen den Skigebieten Schlick und Axamer Lizum ist primär eine Frage des Naturschutzes, nicht der Raumordnung und der Seilbahngrundsätze“, erklärt Switak.
Autor/in: Christa Entstrasser-Müller



