04.07.2012 - Interessentenmodell ist EU-konform.
Die EU hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich betreffend des Tiroler Grundverkehrsgesetzes eingestellt. „Das Tiroler Grundverkehrsgesetz hält, das Interessentenmodell ist EU-konform“, freut sich der zuständige LHSt Anton Steixner. Mit der im März dieses Jahres im Landtag beschlossene Novelle des Grundverkehrgesetzes und der Präzisierung des Interessentenmodells konnten alle Bedenken der Kommission ausgeräumt werden.
„Damit konnten wir die Totalliberalisierung verhindern. Das ist ein Erfolg für die heimische Bevölkerung. Durch das Interessentenmodell und die Regelungen zum Ausländergrundverkehr gibt es auch weiterhin Schranken, die dafür sorgen, dass die freien Kräfte des Marktes die Preise für das begrenzte Gut Grund und Boden nicht in absolute Höhen treiben. Ich hoffe, dass nun endlich auch die Oppositionsparteien die Notwendigkeit des Grundverkehrsgesetzes anerkennen“, so Steixner. Deren andauernde Demontage dieser Regelungen habe ohnehin nur dazu geführt, dass die Begehrlichkeiten ausländischer Investoren und damit die Preise gestiegen sind.
Im Jahr 2010 hat die EU eine Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die EU-Kommission hatte Bedenken, ob das im Tiroler Grundverkehrsgesetz vorgesehene Interessentenverfahren mit der Kapitals- und Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Das Tiroler Interessentenmodell für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken besagt, dass BäuerInnen, die einen ortsüblichen Preis zahlen, eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Flächen sicherstellen und ihren Betrieb im selben Gemeindegebiet haben, Vorrang vor KäuferInnen, die keine aktiven LandwirtInnen sind, haben.
Mit der Novelle zum Grundverkehrsgesetz, die am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist und zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens geführt hat, wurde zudem festgelegt, dass bäuerliche Interessenten glaubhaft machen müssen, dass der bestehende Betrieb zusätzliche Flächen benötigt.
Autor/in: Christa Entstrasser-Müller



