
Gruppe Bau und Technik
Abteilung Allgemeine Bauangelegenheiten
Landesbaudirektion
Herrengasse 1-3
6020 Innsbruck
baupolizei@tirol.gv.at

HR Arch.(r) Dipl.-Ing. Franz Vogler
Fachbereichsleiter und Stv. des Abteilungsvorstandes
+43 (0)512/508-4004
+43 (0)676/88 508 4004
franz.vogler@tirol.gv.at
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Technische Angelegenheiten der Baupolizei
Amtssachverständigentätigkeit
Hochbau und Architektur im Allgemeinen
Technische Begutachtung von Hochbauten - Tiroler Bauordnung (3. Tiroler Bauordnungsnovelle LGBl Nr. 73/2007 in Kraft getreten am 01.01.2008 und 4. Tiroler Bauordnungsnovelle LGBl Nr. 40/2009 in Kraft getreten am 29.05.2009)
- Technische Bauvorschriften 2008 (LGBl Nr. 93/2007 in Kraft getreten am 01.01.2008)
- Planunterlagenverordnung (Novelle LGBl Nr. 94/2007 in Kraft getreten am 01.01.2008)
Eine konsolidierte Version der Tiroler Bauordnung und der Planunterlagenverordnung finden Sie unter: www.ris2.bka.gv.at
- Baulärmverordnung 1998
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- Harmonisierung der Technischen Bauvorschriften
Mit der Novelle zur Tiroler Bauordnung und den neuen Technischen Bauvorschriften 2008 wurden die im Zuge der Harmonisierung der Technischen Bauvorschriften vom Österreichischen Institut für Bautechik herausgegebenen OIB-Richtlinien mit 01.01.2008 für verbindlich erklärt!
Die OIB-Richtlinien wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. April 2007 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer einstimmig beschlossen. Sie basieren auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB entsprechend dem Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz koordiniert.
Für jede der sechs "Wesentlichen Bautechnischen Anforderungen" gibt es eine eigene OIB-Richtlinie. Zusätzlich wurden für den Bereich des Brandschutzes neben der allgemeinen Richtlinie 2 "Brandschutz" noch eigene Spezialrichtlinien für "Brandschutz bei Betriebsbauten" (Richtlinie 2.1) und für "Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks" (Richtlinie 2.2) erarbeitet.
Die neuen OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe Oktober 2011)
Die aktuellen OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe April 2007) - FAQs zu den OIB-Richtlinien
Antworten zu den häufigst gestellten Fragen (FAQs) zu den Bestimmungen der OIB-Richtlinien sowie weitere Informationen zur Harmonisierung der Technischen Bauvorschriften finden Sie unter: www.oib.or.at
...................................................................................................................................... - Energieausweis
Mit der Novelle zur Tiroler Bauordnung, den neuen Technischen Bauvorschriften 2008 und der Novelle zur Planunterlagenverordnung wurde die Verpflichtung geschaffen, bei Neubau und umfassender Sanierung von mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche einen Energieausweis als Teil der Einreichunterlagen bzw. der Unterlagen zur Bauanzeige der Baubehörde vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht seit 01.01.2008.
Informationen über die Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen: GewO 1994
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie unter: www.energie-tirol.at
................................................................................................................................................. - Technische Angelegenheiten der Baustoffzulassung
Bauproduktenrichtlinie der EU
Tiroler Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz (
158 KB)
Baustoffliste ÖA (
174 KB) (5. Ausgabe)
1. Novelle zur Baustoffliste ÖA (
52 KB) (5. Ausgabe) 
Konsolidierte Fassung der Baustoffliste ÖA (
175 KB) (5. Ausgabe) 
Einbauzeichen ÜA
Baustoffliste ÖE (
568 KB) (4. Ausgabe)
1. Novelle zur Baustoffliste ÖE (
99 KB) (4. Ausgabe) 
2. Novelle zur Baustoffliste ÖE (
311 KB) (4. Ausgabe) 
Konsolidierte Fassung der Baustoffliste ÖE (
495 KB) (4. Ausgabe) 

CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
Verzeichnis der Österreichischen Technischen Zulassungen (ÖTZ)
Verzeichnis der harmonisierten Normen
Verzeichnis der Leitlinie für Europäische Technische Zulassungen (ETAG)
Verzeichnis der Europäischen Technischen Zulassungen (ETZ)
..................................................................................................................................... - Normenwesen
....................................................................................................................................... - Liegenschaftsbewertung
Amtssachverständigentätigkeiten:
Bewertung von bebauten und unbebauten Liegenschaften (Baugründe)
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Ihre Ansprechpartner für die einzelnen Fachbereiche und Zuständigkeiten finden Sie unter MitarbeiterIn der Abteilung.


