Die Wohnbauförderung ist ein Steuerungsinstrument für viele gesellschaftspolitische Bereiche. Ein besonders wichtiges, sozial- und familienpolitisches Ziel ist es, der Tiroler Bevölkerung einen bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Wohnbauförderung bietet dazu verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an, die das Grundbedürfnis Wohnen für die Tiroler Bevölkerung leistbar oder leichter leistbar machen.
Die Abteilung Wohnbauförderung, geleitet von Mag. Otto Flatscher, ist für die Abwicklung von Förderungsansuchen beispielsweise im Neubau-, Wohnhaussanierungs- und Beihilfenbereich verantwortlich. Die Mitarbeiter der Abteilung sind bemüht, ein modernes Bürgerservice zu bieten.
Was fördert das Land Tirol?
- Eigenheime (Neubau oder Ersterwerb)
- Vorhaben in verdichteter Bauweise (Neubau oder Ersterwerb)
- Kauf oder Miete einer objektgeförderten Wohnung von einem Bauträger
- Erwerb eines bestehenden - nicht geförderten - Wohnobjektes
- Fertigstellung eines nicht geförderten Wohnobjektes
- Dienstnehmerwohnungen
- Wohnhaussanierung / Erweiterung von Wohnraum
- Wohnbeihilfen (Beihilfen für geförderte Objekte)
- Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (Beihilfen für nicht geförderte Objekte)
- Zusatzförderungen
Beihilfenrechner:
Der Beihilfenrechner ermöglicht eine Berechnung von Beihilfen (Wohnbeihilfen
, Mietzins- und Annuitätenbeihilfen
)




