Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Wohnbeihilfen

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2732
Fax+43 (0)512 508 2735

[ Weitere Informationen ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Wohnbeihilfen

  ]

1 Welches Objekt wird gefördert?

1.1 Voraussetzung

2 Wer bekommt die Förderung? [Link]
3 Art und Höhe der Förderung? [Link]
4 Abwicklung der Förderung? [Link]


Einreichstellen [Link]


1.1. Voraussetzung

Förderungsdarlehen für ein wohnbaugefördertes und in verdichteter Bauweise errichtetes Objekt (Reihenhaus, Doppelwohnhaus, Gruppen- Wohnhaus, Eigentums- oder Mietwohnung).

Keine Beihilfe wird gewährt für:

  • Wohnungen, für die eine Förderung in der Form eines Wohnbauschecks gewährt wurde
  • Wohnungen, für die eine Förderung im Rahmen der Érwerbs- oder Fertigstellung gewährt wurde
  • Dienstnehmerwohnungen
  • Heime
  • Wohnungen, deren Förderungsdarlehen gekündigt wurde

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