1.1. Voraussetzung
Förderungsdarlehen für ein wohnbaugefördertes und in verdichteter Bauweise errichtetes Objekt (Reihenhaus, Doppelwohnhaus, Gruppen- Wohnhaus, Eigentums- oder Mietwohnung).
Keine Beihilfe wird gewährt für:
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Wohnungen, für die eine Förderung in der Form eines Wohnbauschecks gewährt wurde
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Wohnungen, für die eine Förderung im Rahmen der Érwerbs- oder Fertigstellung gewährt wurde
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Dienstnehmerwohnungen
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Heime
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Wohnungen, deren Förderungsdarlehen gekündigt wurde


